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Informationen der Gemeinde Gamprin-Bendern, Juli – Dezember 2014

TIEFBAU 9 soll nun in die Versickerungskarte einfliessen. Verschiedene Gebiete werden umtaxiert in die Zone «Versickerungsmöglichkeit sehr schlecht». Auswirkungen für den Bauherren Bei Bauvorhaben kann in Gebieten, welche mit «Versickerungsmöglichkeit sehr schlecht» taxiert werden, vom generellen Versickerungsgebot abgesehen werden. Gleichzeitig kann der maximal zulässige Abflussbeiwert für das betroffene Baugesuch erhöht werden. Die Abflussbeiwerte gemäss GEP wurden für jede Bauzone festgelegt und geben dem Bauherrn vor, wie hoch die Regenwasserspitze sein darf, welche er dem öffentlichen Abwassernetz oder einem Gewässer zuführt. Da in diesen Gebieten wie erwähnt eine Versickerung in die Tiefe nicht möglich ist, muss der Regenabfluss auf einer Parzelle mit anderen Massnahmen gedrosselt werden. Dazu gibt es viele Möglichkeiten, wie beispielsweise Gründach mit Regenspeicherfunktion, durchlässige oder unversiegelte Platzflächen und Zufahrten, Versickerung «über die Schulter» / flächige Versickerung, Regenwassernutzung, Retention / Zwischenspeicherung. Die Liegenschaftsentwässerung für neue Bauvorhaben, aber auch für An- und Umbauten, werden im Rahmen des Baugesuchsverfahrens geprüft. Generell sind Veränderungen an der Grundstücksentwässerung gemäss Abwasserreglement stets meldepflichtig. Für weitergehende Auskünfte steht das Gemeindebaubüro gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechspartner für Fragen der Grundstücksentwässerung erreichen Sie unter: +423 375 91 14 Schlechte Beispiele • Natursteinplatten mit Betonmörtel ausgefugt • Direkte Entwässerung via Rinne in Kanalisation • Betonsickerstein (wasserdurchlässig) Gute Beispiele • Pflästerung aus Natursteinen • Fugen wasserdurchlässig, mit Splitt verfüllt • Schöne Einfassung der Schieberkappe


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