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Informationen der Gemeinde Gamprin-Bendern, Jan. – Juni 2015

TIEFBAU Die Gegend im Bereich der ARA bis «Gampriner Seele» ist ein beliebtes Naherholungsgebiet Hundehalter frequentieren dieses Areal mit ihren Vierbeinern. Nach Reklamationen aus der Einwohnerschaft befasste sich der Gemeinderat mit der «Hundeführung» in diesem Gebiet. Daraus resultiert ein Appell an die Hundehalter mit den zu beachtenden Massnahmen, um für alle Erholungssuchende die Freizeitqualität in diesem ortsnahen Gebiet aufrecht zu erhalten. Im Vorfeld der Behandlung dieser Thematik im Gemeinderat befasste sich die Abteilung Tiefbau der Gemeinde Gamprin Bendern zusammen mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, welches für die Umsetzung der geltenden Bestimmungen des Hundegesetzes zuständig ist, mit diesem Anliegen. Es galt die Frage zu beantworten, wie im Naherholungsgebiet Ober und Unter Au der Umgang mit Hunden zu «regeln» ist. Da sich der überwiegende Teil der Hundehalter in der Führung von ihren Vierbeinern sehr vorbildlich verhält und die Hunde an die Leine nimmt, wo dies vorgeschrieben ist, sowie die Hunde stets auch anleint, wenn die Situation dies erfordert, möchte der Gemeinderat in diesem Areal nicht mit einer Verbotslösung in Form eines Leinenzwangs aufwarten, sondern an das verantwortungsbewusste Verhalten der Hundehalter appellieren. Appell an Hundehalter für Spazierende, Reiter, Jogger, Skater und Velofahrer. Auch zahlreiche Anleinen, wenn Spaziergänger, Reiter, Sportler usw. entgegenkommen Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wies in einer Stellungnahme Informationen der Gemeinde Gamprin-Bendern gegenüber dem Gemeinderat unter anderem darauf hin, dass das Halten eines Hundes für neue Hundehalter eine Schulung in Form eines Kurses voraussetzt. Aber auch erfahrene Hundehalter müssen offen bleiben für Neues. Gute Hundehaltung ist eine Daueraufgabe. Dabei bildet das Verhalten mit dem Hund gegenüber Personen und anderen Tieren einen wesentlichen Bestandteil, wie auch das Hygieneverhalten und damit auch die Entsorgung des Hundekots. So geht der Gemeinderat davon aus, dass die Hundebesitzer diesbezüglich ein gutes Know-how ausweisen, es aber in der Praxis auch umsetzen müssen, was der grösste Teil der Hundehalterinnen und Hundehalter auch vorbildlich mache. Der Gemeinderat sieht somit von einer Verbots- und Gebotsregelung ab. Er vertraut bzw. appelliert in diesem Sinne an die Hundebesitzer, ihre Vierbeiner aus eigenen Stücken anzuleinen, wenn es die Situation erfordert bzw. gebietet. So z. B. wenn auf den Wegen entlang des Kanals oder auf dem Rheindamm andere Spaziergänger (mit und ohne Hunde), Reiter, Sporttreibende usw. entgegenkommen. Ebenso gilt, dass ein Hund, der bei der Wahrnehmung von Wild nicht zuverlässig abrufbar ist, stets frühzeitig angeleint gehört. Hundehalter, die sich nicht an diese «Spielregeln» halten, müssen mit einer Meldung ihrer fehlbaren Hundeführung an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen rechnen. Wo leint man den Hund an? Ein verantwortungsbewusster Hundehalter leint seinen Vierbeiner in bestimmten Situationen an, auch wenn von gesetzeswegen nicht immer Leinenpfl icht besteht. Wo und wann? • In Restaurants • In öffentlichen Verkehrsmitteln • In Dorfzentren, entlang von Hauptstrassen und Velowegen • In Naturschutzgebieten • Wenn ein anderer Hundehalter mit angeleintem Hund entgegenkommt • Bei anzunehmendem oder bekanntem Vorkommen von Wild • Wenn Velofahrer, Jogger, Reiter, andere Personen entgegenkommen, wird der Hund zurückgerufen und entweder angeleint oder «bei Fuss» geführt.


Informationen der Gemeinde Gamprin-Bendern, Jan. – Juni 2015
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