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Informationen der Gemeinde Gamprin-Bendern, Jan. – Juni 2015

TIEFBAU 25 gung von wasserseitigen Böschungen (Kolke), Dammverformungen und -rutschungen sowie Verklausungen angenommen. Die Dammsicherung dient somit dem Ziel, die während eines Hochwasserereignisses auftretenden Schäden an einem Damm unverzüglich und wirkungsvoll mit einfachen Mitteln zu beheben. Prüfung und laufende Schulung betr. Einsatzorganisation und Alarmierung Die Rheinkommissäre der einzelnen Gemeinden nehmen einerseits betreffend der Zuständigkeits-Verantwortung der jeweiligen rheinangrenzenden Gemeinde eine wichtige Rolle ein. Im Gebilde eines komplexen Organisations- und Einsatz-Organigramms muss es im Ernstfall reibungslos klappen. Aus diesem Grunde sind die zugeteilten Aufgaben klar definiert und sie werden fortlaufend geprobt sowie geschult. Die Wasserwehren der Gemeinden sind in unserem Land der Einsatzleitung – dem Einsatzstab – unterstellt, welcher wiederum mit den Einsatzleitungen der Länder Schweiz und Österreich in direkter Verbindung steht. Um die Alarmierung und einen kontrollierten Einsatz sicherzustellen, werden – wie Kurt Berger ausführt – in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einsatzkräften wie Feuerwehren, Gemeindeorgane usw. die wesentlichen Einsatzdokumentationen sowie der Kurt Berger (Bildmitte), Rheinbaukommissär, zusammen mit den Rheinbauleitern Einsatzbehelf für die Wasserwehr am Alpenrhein erstellt und jährlich aktualisiert. Die Alarmierung wird zudem jährlich mittels Probealarm überprüft. Zusätzlich werden die Rheinbauleiter, die Bauleitungen sowie die Rheinbaukommissäre über die Wetterentwicklung und Niederschläge durch Warnmeldungen der meteorologischen und hydrografischen Dienste informiert. Den Bauleitungen stehen diesbezüglich EDV-technische Möglichkeiten zur direkten Abfrage der massgebenden Abflussmessstationen sowie zusätzlicher meteorologischer und hydrologischer Dienst zur Verfügung. Im Weiteren stehen für die Rheinbaukommissäre jährliche Schulungen statt, dies insbesondere betr. der Bedienung und Funktionskontrolle von Geräten, Grundregeln für die Hochwasserbekämpfung • Vorwarnung laut meteorologischen Meldungen und Warnprozess BAFU beachten. • Schutz von Menschenleben hat oberste Priorität, schädliche Auswirkungen auf Tiere und Sachwerte möglichst gering halten. • Hochwassergefahren durch Massnahmen der Gefahrenabwehr mindern. • Hochwasserschäden mit einfachen Mitteln bekämpfen. • Materielle und Personelle Ressourcen rationell und effektiv einsetzen. • Klare gegliederte Führungsstruktur mit eindeutigen Kompetenzen. • Klare Kommunikationsstruktur der Einsatzkräfte. • Sichere und schnelle Weiterleitung notwendiger Informationen. • «Sanierung» oder «Wiederherstellung» erst nach dem Hochwasser. Kontrolle der Lager, Handhabung der persönlichen Ausrüstung, Kontrolle der Wasserwehrdossiers und Einsatzpläne inkl. Mäharbeiten sowie Instruktionen an die Abschnittsleiter usw. Hochwasser- und Bevölkerungsschutz mit hohem Stellenwert Es ist zu hoffen, dass ausserordentliche Wetterkapriolen mit hohem Gefährdungspotenzial ausbleiben. Da bei einer Wasser-Havarie das Schadensausmass für Mensch, Tier und Habe verheerend sein kann, nimmt der Hochwasserschutz am Alpenrhein sowie der Bevölkerungsschutz im Rahmen der Sicherstellung der Alarmierung und der Einsatzplanung einen sehr hohen Stellenwert ein.


Informationen der Gemeinde Gamprin-Bendern, Jan. – Juni 2015
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