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Broschuere 100 Jahre Alpe Rauz

100 Jahre Alpe Rauz 22 Kauf der Alpe Rauz auftretenden drei Alpvertreter, Lorenz Gantner, Karl Schuler und die Erben der Gastwirtfamilie Fritz, waren nur Miteigentümer der Alpe Stuben ohne persönliche Eigentumsrechte am Alpgebiet Rauz. Die Alpe Rauz musste zuerst aus der Gemeinschaftsalpe Stuben herausgelöst und den Verkäufern als Eigentum überschrieben werden. Wie sich herausstellte, war die Teilung der Alpen ein langwieriges Unterfangen, da sich 26 Weiderechtsbesitzer in zwei verschiedenen Interessengruppen vorerst einigen mussten. Da waren auf der einen Seite die drei Haupteigentümer mit 91 ¾ Weiderechten, die am Verkauf des Alpgebiets Rauz interessiert waren, und auf der anderen Seite standen die 23 anderen Miteigentümer mit 99 ¾ Weiderechten, die sich um den Fortbestand der restlichen Alpe Stuben sorgten. Nach der Eröffnung der Arlbergbahn war ein Teil der Bevölkerung von Stuben abgewandert. Dadurch ging vermutlich auch die Bestossung der Alpe Stuben mit dem Vieh aus der Ortschaft zurück, womit auch das Interesse der verbliebenen Weiderechtsbesitzer am Hochalpengebiet Rauz gesunken sein dürfte. Die verbliebenen Bauernfamilien in Stuben hatten aufgrund des Ausfalls des Transitverkehrs über den Arlberg ebenfalls mit finanziellen Einbussen zu kämpfen. Sie waren deshalb wohl kaum in der Lage, die Weiderechte der Hauptbesitzer zum angebotenen Preis von 60 000 Kronen zu erwerben. Ein Jahr nach der Ausfertigung des Vorvertrags wurde am 8. Februar 1915 die Teilungsurkunde der Alpe Stuben von allen Weiderechtsbesitzern beziehungsweise deren Rechtsvertretern unterzeichnet. Die umfangreiche Teilungsurkunde verdeutlicht, wie komplex die Klärung der bestehenden Anteils- und Miteigentumsrechte, wie schwierig die internen Verhandlungen zwischen den vielen und unterschiedlichen Interessensvertretern und wie anspruchsvoll die rechtliche Ausfertigung der Vertragsurkunden gewesen sind. Die Miteigentümer vereinbarten in der Teilungsurkunde, dass die Fläche des gemeinschaftlichen Grundbesitzes an der bisherigen Alpe Stuben von insgesamt 1177 ha, 80 ar und 60 m² zwischen den beiden Interessengruppen folgendermassen aufgeteilt wird: Die drei Hauptbesitzer der 91 ¾ Weiderechte aus den Familien Fritz, Schuler und Gantner erhielten für das Alpgebiet Valfagehr und Rauztal eine Fläche von 583 ha, 88 ar und 50 m² zugesprochen. Den weiteren 23 Besitzern der 99 ¾ Weiderechte verblieb als Rest des Alpgebiets Stuben eine Fläche von 593 ha, 92 ar und 10 m². Die drei Hauptbesitzer, die mit ihren 91 ¾ Weiderechten zu 47,9 Prozent an der früheren Alpe Stuben beteiligt waren, erhielten mit 5,84 km² einen relativ grösseren Flächenanteil von 49,6 Prozent, mussten sich aber mit einer geringeren Weidefläche auf der Hochalpe Rauz gegenüber der Voralpe Stuben zufrieden geben. Die Alpe Rauz weist grössere, für die Beweidung nicht nutzbare Flächen aus. In den Schlussbestimmungen der Teilungsurkunde wurde auch festgehalten, dass mit dieser Urkunde jede Berechtigung der Eigentümer der Alpe Rauz zur Ausübung eines Schneefluchtrechts auf das Gebiet der Alpe Stuben erloschen ist. In der Teilungsurkunde wurde zudem vereinbart, dass die von der Strassenmeisterei genutzten Schottergruben in den Besitz der Alpe Rauz übergehen. Der Jagdpachtzins wurde in der Urkunde entsprechend der zugewiesenen Fläche zwischen den beiden Alpen aufgeteilt, wobei den zwei Alpen Stuben und Rauz frei gestellt wurde, später eine Eigenjagd auf ihrem Alpgebiet zu vergeben. Kaufverträge und Finanzierung Obwohl im Vorvertrag vom Februar 1914 der Verkäufer versprach, den Kaufvertrag innert 14 Tagen der Gemeinde zu überreichen, kam es erst im August 1915 zur Unterzeichnung der Kaufverträge. Im August 1915 wurden von der Gemeinde Gamprin die nachstehenden Kaufverträge mit den einzelnen Verkäufern unterzeichnet. Darin wurden deren Weiderechtsanteile an der Alpe Rauz dokumentiert, die zusätzlich aus ihrem Eigenbesitz verkauften Flächen vermerkt (+ ha) und die ausgehandelten Kaufsummen (Kronen) festgeschrieben. Anhand der Aufstellung wird ersichtlich, dass die Verkäufer der Alpe Rauz dem Vorvertrag entspre- Vertragsabschluss Verkäufer Anteile + ha Kronen 10. August 1915 Karl Schuler 32 3/4 7,87 24 000 12. August 1915 Lorenz Gantner 20 1,80 11 000 18. August 1915 Familie Fritz 39 2,84 18 000 18. August 1915 Rudolf Fritz keine 8,06 7 000


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