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Broschuere 100 Jahre Alpe Rauz

100 Jahre Alpe Rauz 33 100 Jahre Alpbewirtschaftung Kleinhirte Johannes Kleber auf der Alpe Rauz 2011 (Mathias Heeb) Die Hirten der vergangenen Jahre kamen aus Vorarlberg und haben die Alpgeschichte durch ihren Einsatz und ihre persönliche Bindung zur Alpe Rauz mitgeprägt. In den Listen des Alppersonals ist lediglich Damian Wohlwend aus Gamprin, der in den Jahren 1982 und 1983 als Kleinhirte auf der Alpe Rauz beschäftigt war, aufgeführt. Seit den Achtzigerjahren ist der Alpbetrieb wie bei der gegenwärtigen Hirtenfamilie Kleber immer mehr zu einem Familienbetrieb geworden. Im Jahre 1980 lud der damalige Vorsteher Lorenz Hasler elf Bauern der Gemeinde zu einem Meinungsaustausch über die weitere Bestossung und Bewirtschaftung der Alpe Rauz und zur Neufassung der Statuten ein. Wie dem Protokoll zu entnehmen ist, gehörte mehr als die Hälfte des Viehs, das in den letzten Jahren aufgetrieben wurde, schweizerischen Besitzern. Unsicher war zur damaligen Zeit auch, ob seitens des Landes Vorarlberg die veterinären Vorschriften soweit verschärft würden, dass eine Bestossung mit schweizerischem Vieh nicht mehr möglich gewesen wäre. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch, ob die Alpe Rauz verpachtet werden sollte. Das lehnten die Versammelten jedoch ab. Das Protokoll vom Juli 1988 über die Begehung durch die Landesalpenkommission vermittelt einen Eindruck über den Zustand der Alpe Rauz. Wie bereits in einer Begehung des Jahres 1983 festgestellt wurde, waren die unteren Koppeln vor allem mit dem Alpenkreuzkraut und dem weissen Germer überwachsen. Die Kommission schlug zur Unkrautbekämpfung ein frühzeitiges und intensives Mähen der Wiesen im Gebiet der Alpgebäude vor. Zudem wurde eine Sanierung des Schuler Stalls als dringlich erachtet. Zur wirtschaftlichen Nutzung wird von der Landesalpenkommission festgestellt, dass durch die Vermittlung und die Zupacht ehemaliger Rauzmähder die durch den Ausbau des Parkplatzes der Sesselbahn verlorene Futterfläche kompensiert werden konnte und der ertragreiche Teil der Alpe nun auf der rechten Talseite bei den Rauzmähdern liegt. Im Valfagehr sei der Futterertrag gering und nur ein Aufwuchs des Grases zu erwarten. Der Zustand der Alpe wurde insgesamt als befriedigend beurteilt. Zur Schattenseite stellt die Kommission fest, dass diese in den letzten Jahren stark mit Erlen zugewachsen war. Eine Rodung wurde zur damaligen Zeit als nicht mehr gerechtfertigt erachtet. Stattdessen wurde vorgeschlagen, durch intensives Weiden die noch bestehenden Weideflächen zu erhalten. Doch in den Achtziger- und Neunzigerjahren wurde es immer schwieriger, die volle Bestossung der Alpe Rauz sicherzustellen. In der Alpversammlung im Februar 2000 wurde zur optimalen Nutzung der Alpe Rauz eine Bestossung mit etwa 200 Tieren vorgeschlagen. Entsprechend der Regelung in schweizerischen Ortsgemeinden sollten auch die Gampriner Bauern gezwungen werden, ihr Vieh auf die Gemeindealpe aufzutreiben, um künftig noch Pachtboden von der Gemeinde zu erhalten. Nach dem Einspruch eines Gampriner Bauers verwies der Vorsteher auf die geplante Neuregelung der Bodenverpachtung. Im Jahre 2002 wurde ein Arbeitspapier zur Verbesserung der Bestossung und Pflege der Alpe Rauz ausgearbeitet. In diesem wird festgestellt, dass die knappe Bestossung der Alpe ein seit Jahren bestehendes Problem darstellt und eigentlich nur noch zwei Betriebe aus Gamprin ihr Jungvieh auf der Alpe Rauz sömmern. Als ungelöst betrachtet wird die sehr einseitige Verteilung der Pflegemassnahmen, da die Pflichttage von den Bauern, die die Alpe mit ihrem Vieh bestossen, übernommen werden müssen: «Ausgerechnet jene Landwirte, die bereits mit der Bestossung der Alpe einen wichtigen Pflegebeitrag leisten.» Mit der Ausarbeitung des Verpachtungsreglements wurden folgende Vorschläge zur Verbesserung der Bestossung und Pflege der Alpe Rauz vorgelegt: Verpflichtung von Pächtern des Gemeindebodens und von auswärtigen Viehbesitzern zur Leistung von Pflichttagen, jährliche Organisation eines Pflichttages für die Bevölkerung sowie Reduktion der Alpungskosten für Gampriner Landwirte. Dazu wurde vorgeschlagen, das Reglement zur Sicherstellung der Pflege und des Unterhalts der Alpe Rauz dahingehend zu ergänzen, dass jeder Bodenpächter jährlich mindestens zwei Pflichttage zu leisten hat.


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