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Broschuere 100 Jahre Alpe Rauz

100 Jahre Alpe Rauz 39 100 Jahre Alpbewirtschaftung Die ersten Statuten der Alpe Rauz wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 21. Dezember 1916 beschlossen. Darin ist hauptsächlich die Bestossung der Alpe mit Vieh geregelt, insbesondere wie viele Kühe und wie viel Jungvieh von den nutzungsberechtigten Bürgern zur Sömmerung aufgetrieben werden konnten. Im Jahre 1931 kam es zu einer Abänderung der Statuten, in der die Weiderechte auf 65 Kühe festgesetzt wurden. Aufgrund der strukturellen Veränderungen in der Land- und Alpwirtschaft waren in den Jahren 1982, 1987 und 2004 weitere Revisionen der Alpstatuten erforderlich. Da seit den Siebzigerjahren keine Bürgerversammlungen mehr stattfanden, galt es, die Trägerschaft für die Alpe Rauz neu zu regeln. Es wurde vorgeschlagen, die Entscheidungen zum Alpbetrieb einer Alpversammlung zu übertragen, in der die verbliebenen Bauern aus Gamprin vertreten waren. Neu geregelt wurde in den Alpstatuten vom 14. April 1982 auch die Rechnungsstellung mit einer klaren Abgrenzung zwischen Alp- und Gemeinderechnung. In diesen Statuten ist festgehalten, dass in der Alprechnung sämtliche Ausgaben aufzunehmen sind, die in Zusammenhang mit der Viehsömmerung entstehen. Dazu wird explizit aufgezählt, welche Auslagen im Speziellen in der Alprechnung zu verbuchen sind. Dementsprechend übernimmt die Gemeinde den Unterhalt und die Erstellung von Gebäulichkeiten. Seither ist die Gemeinde berechtigt, für die Zurverfügungstellung der Gebäude in der Alprechnung einen Beitrag zu erheben. Alpräumtag 2013, gemütliches Beisammensein (Mathias Heeb) Alpräumtag 2011, Sandra Kox, Michael Walser und Dagmar Gadow (Mathias Heeb) Alpräumtag 2013, Mitglieder der Feuerwehr Gamprin (Mathias Heeb)


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