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Broschuere 100 Jahre Alpe Rauz

100 Jahre Alpe Rauz 63 Bezirksgericht Bludenz bewilligt und im Grundbuch schliesslich eingetragen. Die im Vertrag vom 14. Januar 1980 übertragene Grundfläche reichte der Stubner FVG für die Parkplätze, die Erweiterungsbauten der Valfagehrbahn sowie die noch geplante Brunnenkopfbahn nicht aus, weshalb sie einen zusätzlichen Grundstückstausch Verträge und Dienstbarkeiten auf der Rauz anstrebte. Der Gemeinderat befasste sich im Februar 1989 mit dem zweiten wichtigen Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Gemeinde Gamprin und der Stubner FVG. Er stimmte dem vorgesehenen Bodentausch zu und genehmigte den vorliegenden Entwurf des Tausch- und Dienstbarkeitsvertrags einstimmig. Im unterzeichneten Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag vom 13. Mai 1989 überlässt die Gemeinde im Skigebiet Valfagehr und Albona zur Errichtung der Stationsgebäude, der Parkplätze, eines Restaurants und anderer dazu erforderlichen Anlagen in ihrem Besitze stehende Grundstücke mit einer Grundfläche von bis zu 2 ha. Die Auswahl der örtlichen Lage der auszulösenden Grundstücksparzellen und Teilflächen konnte wie beim Vertrag von 1980 durch die Stubner FVG vorgenommen werden. Im Gegenzug überliess die FVG der Gemeinde Gamprin die inzwischen erworbenen Grundstücke oberhalb des Valfagehrbachs im Gesamtausmass von 9,3 ha. Damit trat die Gemeinde Gamprin in den Tausch- und Dienstbarkeitsverträgen von 1980 und 1989 insgesamt 3,25 ha ihres Alpgebiets an die Stubner FVG zur freien Auswahl ab. Im Gegenzug erhielt die Gemeinde Gamprin von der Gesellschaft Rauzmähder im Ausmass von 11,9 ha. Der Gemeinde Gamprin wurden die eingetauschten Parzellen im Grundbuch umgehend als Eigentum übertragen, doch die Auslösung und Eigentumsübertragung der zugesicherten Grundstücksfläche für die Stubner FVG ist bis heute nicht abgeschlossen worden. Im Vertrag des Jahres 1989 räumt die Gemeinde der Stubner FVG folgende Dienstbarkeiten ein: das Recht zum Bau von Zugangs- und Zufahrtswegen zum Parkplatz bei den Alpgebäuden der Rauz, die Ausführung von Zugangs- und Zufahrtswegen zu den Brücken über die Arlbergstrasse, weiter das Recht zur Errichtung von Ver- und Entsorgungsanlagen für das auszuführende Restaurant, die Errichtung einer Materialseilbahn, die Verlegung von Strom- und Telefonleitungen sowie von Wasser- und Abwasseranlagen. Schliesslich erhält die FVG auch das Recht zur Quellfassung auf zwei Grundparzellen. Im Dienstbarkeitsvertrag vom 1. April 1993 wird der Gemeinde Klösterle in Verbindung mit dem Bau Speichersee beim Pfannenkopf, Bauarbeiten 2008 (Baubüro Gamprin) des öffentlichen Kanalnetzes auch das Recht zugestanden, Wasser- und Stromleitungen samt oberirdischen Auslässen zu verlegen sowie Kunstschnee auf den genannten Grundparzellen aufzubringen. Diese Dienstbarkeit wurde in weiterer Folge von der Valfagehrbahn beziehungsweise von der Stubner FVG in Anspruch genommen. Die Erzeugung von Schnee und das Beschneien der Grundparzellen im Bereich der Skiabfahrten wird vertragsgemäss für den Zeitraum von November bis längstens Mitte April gestattet. Im Jahre 1995 teilte Gemeindevorsteher Donath Öhri Bürgermeister Erich Brunner mit, dass in der Alpversammlung die verschiedenen Bauprojekte auf der Rauz zur Sprache kamen. Besonders diskutiert wurde die Verlegung der Kanalisationsleitung und der Wasserleitungen für die Beschneiungsanlagen, bei der durch den Einsatz der schweren Baumaschinen beträchtliche Flurschäden entstanden und diese vertragsgemäss zu beheben seien. In der Zustimmungserklärung vom 26. Mai 1997 zum Detailprojekt der Ableitungskanäle Albona, Vallugagrat und Ulmer Hütte nach Stuben genehmigte dann die Gemeinde den Bau und die Trassenführung des Kanals gemäss den der Vereinbarung beigelegten Planübersichten. Unter den Bedingungen zur Zustimmung ist ausdrücklich vermerkt, dass nach Beendigung der Bauarbeiten der frühere Kulturzustand wieder herzustellen und jeder verursachte Flurschaden zu ersetzen ist.


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