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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

überlässt die Fremdenverkehrsgesellschaft die ihr gehörenden Grundstücke (Gp. 1474 und 1475) oberhalb des Valfagehrbachs der Gemeinde Gamprin. Die Grösse dieser Flächen ist im Vertrag allerdings nicht aufgeführt, sie beträgt gemäss dem gegenwärtigen Grundbuchauszug insgesamt 2,57 ha.609 Die Gemeinde räumt der Gesellschaft ausserdem auf einem grossen Teil der Grundparzellen des Alpgebiets alle zur Errichtung und zum Betrieb der Valfagehrbahn, der Brunnenkopfbahn und einer Schleppliftanlage erforderlichen Dienstbarkeitsrechte ein. Diese Rechte gelten auch für die Errichtung, Instandhaltung, Bearbeitung und Pflege von Skiabfahrten. Im Falle von Geländekorrekturen der Skipisten ist vor deren Durchführung das Einverständnis der Gemeinde über Art und Umfang der beabsichtigten Arbeiten einzuholen. Die Fremdenverkehrsgesellschaft verpflichtet sich im Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag ihrerseits, die Bodenverwundungen binnen eines Jahres zu begrünen und alle erforderlichen Vorkehrungen für den ungestörten Weidbetrieb zu treffen. Im Jahre 1980 wurden wichtige behördliche Genehmigungen zum Bau der Valfagehrbahn erteilt. So erfolgte im Februar die Kundmachung zur Baugenehmigung der Valfagehrbahn,610 im Juli traf die Landschaftsschutzbewilligung zur Errichtung des Dreiersessellifts samt Nebenanlagen und Skipisten ein,611 im September wurden die wasserrechtliche Bewilligung und die Landschaftsschutzbewilligung zur Errichtung einer Zufahrtstrasse samt den Parkplätzen zur Valfagehrbahn mit Verrohrung des Rauzbaches erteilt612 und im Dezember die gewerbepolizeiliche Genehmigung des Schlepplifts zur Talstation.613 Zu diesen Genehmigungsverfahren erhob die Gemeinde Gamprin keine Einwände und die Valfagehrbahn konnte im Jahre 1980 zügig errichtet und für die Wintersaison 1980/81 rechtzeitig in Betrieb genommen werden. Im Dezember 1980 stellte das Gemeindeamt Klöstere erstmals die Einheimischen-Ausweise mit den jeweiligen Jahresmarken zur Verfügung.614 Im begleitenden Schreiben wurde darauf hingewiesen, wie diese Ausweise, entsprechend einer Niederschrift der Gemeinde St. Anton, ausgestellt werden sollen. Zehn Jahre später ersuchte der Skiclub die Gemeinde Gamprin, die Vergünstigung der Liftkarten im Skigebiet Arlberg auch auf jene Mitglieder des Skiclub auszudehnen, die zwar Gemeindebürger, aber nicht mehr in Gamprin wohnhaft sind.615 Der Gemeinderat beschloss am 17. April 1991, dieses Gesuch an die Zuständigen der Arlberger Bergbahnen AG weiterzuleiten.616 Nach Auskunft der damaligen Präsidentin Cornelia Kind stimmte die Skiliftgesellschaft diesem Ersuchen offenbar nicht zu.617 609 GAG, Auszug aus dem Grundstückverzeichnis vom 6. Dezember 2012 610 GAG, Kundmachung vom 4. Februar 1980 611 GAG, Bescheid vom 14. Juli 1980 612 GAG, Bescheid vom 17. September 1980 und Bescheid vom 15. November 1982 613 GAG, Bescheid vom 2. Dezember 1980 614 GAG, Schreiben vom 12. Dezember 1980 615 GAG, Schreiben vom 13. April 1991 616 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 1991 617 Zeitzeugin Cornelia Marxer Kind am 21. Dezember 2013 110


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