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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

Von dieser Vergünstigung als Einheimische wird heute noch Gebrauch gemacht. So wurden für die Wintersaison 2012/13 von der Gemeindeverwaltung Gamprin Ausweise für 127 Erwachsene und 16 Kinder ausgestellt.618 Als Bestätigung für die Berechtigung dieser Ermässigung haben seither die Gampriner beim Skilift mit einem Lichtbildausweis ihren Wohnsitz nachzuweisen. Wie der Betriebsleiter der Fremdenverkehrsgesellschaft informierte, wurden in dieser Wintersaison etwa 70 Tageskarten und fünf Saison-Skipässe an Gampriner Einwohner ausgestellt. Früher sollen es bis zu 150 Tageskarten gewesen sein.619 In der Saison 2013/14 beträgt der Normalpreis einer Tageskarte für Erwachsene 48 Euro und der ermässigte Preis für Einheimische 31,50 Euro. Mit der Arlberger Bahnen AG St. Anton schloss die Gemeinde Gamprin am 24. Februar 1981 einen Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag zum Bau einer Hauptseilbahn zum Schindlergrat ab.620 Dazu stellte die Gemeinde den im Gebiet der Alpe Rauz liegenden Grundanteil für den Bau der Bergstation zur Verfügung und räumte der Arlberger Bahnen AG die für die Errichtung und den Betrieb der Seilbahnanlagen erforderlichen Dienstbarkeiten ein. Zudem wurden der Arlberger Skiliftgesellschaft alle Rechte zur Führung von Skiabfahrten auf der Gp. 1547 unterhalb des Valfagehrjochs erteilt. Eine Entschädigung dafür wird im Vertrag mit der Begründung, es handle sich um ein unproduktives Gebiet, ausgeschlossen. Gemäss Grundbuchauszug ist der Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag auf den 24. Februar 1991 datiert.621 Die Dienstbarkeiten wurden im Jahre 1992 verbüchert, doch offensichtlich wurde das Vertragsdatum im Grundbuch falsch eingetragen, da die Schindlergratbahn bereits im Jahre 1981 den Betrieb aufnahm. Im Schreiben vom 5. August 1985 an die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft stellte der Gemeindevorsteher zur Verbücherung des Tausch- und Dienstbarkeitsvertrags und zum Bau der Valfagehrbahn fest, dass bislang weder die Vermessung der eingetauschten Grundstücksflächen noch die Grundbucheintragung erfolgt seien.622 Im Zusammenhang mit einer dringlichen Grundabtretung und eines Zufahrtsrechts zur Lawinensprenganlage Himmeleck an die Bundesstrassenverwaltung verlangte er, dass die an die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft abgetretenen Flächen unverzüglich vermessen, die Katasterpläne erstellt und der Vertrag verbüchert wird. Da die Gemeinde keine Antwort erhielt und der beiderseitig unterzeichnete Vertrag nicht zurückgesandt wurde, forderte der Gemeindevorsteher im August 1986 nochmals die unverzügliche Verbücherung des Vertrags.623 Die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft entschuldigte sich für die Verzögerung zur Grundbucheintragung des Tausch- und Dienstbarkeitsvertrags und sicherte die rasche Erledigung zu.624 Im April 1987 weist das Rechtsanwaltsbüro Piccolruaz & Lins in Bludenz in einem nicht nachvollziehbaren Schreiben darauf hin, dass eine Grundparzelle im Vertrag falsch bezeichnet und nicht im Eigentum der Gemeinde Gamprin stehe sowie eine nachträgliche Tei- 618 GAG, Auswertung Einheimischenausweise Arlberggebiet vom 3. April 2013 619 Zeitzeuge Gerhard Salzgeber am 18. Oktober 2013 620 GAG, Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag vom 24. Februar 1981 621 GAG, Grundbuchauszug vom 21. März 2013 622 GAG, Schreiben vom 5. August 1985 623 GAG, Schreiben vom 4. August 1986 624 GAG, Schreiben vom 29. August 1986 111


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