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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

August 1915 wurden von der Gemeinde Gamprin die folgenden Kaufverträge mit den einzelnen Verkäufern unterzeichnet. Darin wurden deren Weiderechtsanteile an der Alpe Rauz dokumentiert, die zusätzlich aus ihrem Eigenbesitz verkauften Flächen vermerkt (+ ha) und die ausgehandelten Kaufsummen (Kronen) festgeschrieben.189 Vertragsabschluss Verkäufer Anteile + ha Kronen 10. August 1915 Karl Schuler 32 ¾ 7,87 24 000 12. August 1915 Lorenz Gantner 20 1,80 11 000 18. August 1915 Familie Fritz 39 2,84 18 000 18. August 1915 Rudolf Fritz keine 8,06 7 000 Aus obiger Aufstellung wird ersichtlich, dass die Verkäufer der Alpe Rauz entsprechend dem Vorvertrag die Fläche der Alpe Rauz von 583,9 ha übergaben und zusätzlich ihre im Eigenbesitz befindlichen Bergwiesen und Liegenschaften im Ausmass von 20,6 ha einbrachten. Die von der Gemeinde Gamprin im Jahre 1915 übernommene Alpe Rauz verfügte somit nach Abschluss der Verkaufsverträge über eine Gesamtfläche von 604,5 ha. Da aus der Zeit des Kaufs der Alpe Rauz kein Grundbuchauszug auffindbar war und auch nicht sichergestellt ist, ob alle Verträge zum Kauf der Alpe Rauz im Gemeindearchiv aufbewahrt sind, ist dieses Flächenmass nicht mit Sicherheit nachweisbar. In dieser Gesamtfläche der Alpe Rauz enthalten sind auch die Grundflächen der Hütten und Ställe, die mehrheitlich im Besitz der Familie Fritz waren.190 Dazu gehörten gemäss den Vertragsunterlagen die Sennhütte auf Rauz mit 288 m², der Stall an der alten Strasse mit 43 m², der Stall und der Stadel auf der Allmein mit 111 m² wie auch die Hirtenhütte in der Alpe Valfagehr mit 241 m². Von Karl Schuler wurden der sogenannte Schuler Stall mit 227 m² sowie die anliegenden Wiesen ebenfalls im Jahre 1915 verkauft.191 Von Lorenz Gantner erwarb die Gemeinde Gamprin zudem auch das Bauareal mit 324 m² auf dem sich früher auch der Stadel beim früheren Wegmacherhaus befand.192 Aus den Kaufverträgen geht hervor, dass die Gebäude und Stallungen auf der Alpe Rauz nicht im gemeinsamen Eigentum der Alpgenossenschaft Stuben, sondern im Privatbesitz dieser Wirtefamilien standen. Wie in den Verträgen weiter festgehalten ist, gingen Besitz und Genuss, Wag und Gefahr der Kaufrealitäten zum Zeitpunkt der Unterzeichnung auf die Käuferin über. Die zu entrichtenden Steuern und Abgaben waren vom 1. Januar 1915 an von der Käuferin zu tragen. Das gesamte Eigentum an der Alpe Rauz ging schliesslich am Tage der Verfachung (Grundbucheintragung) der letzten Verkaufsurkunde am 27. Oktober 1915 an die Gemeinde Gamprin über.193 189 GAG, Kaufverträge Alpe Rauz vom 10., 12. und 18. August 1915 190 GAG, Kaufvertrag Alpe Rauz vom 18. August 1915 191 GAG, Kaufvertrag Alpe Rauz vom 10. August 1915 192 GAG, Kaufvertrag Alpe Rauz vom 12. August 1915 193 GAG, Kaufverträge Alpe Rauz vom 10., 12. und 18. August 1915 37


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