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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

solchen Regelung für die Bauern der Gemeinde Gamprin wurde abgesehen, weil der Gemeindeboden bereits neu verpachtet und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Pachtverträge diese Entwicklung noch nicht absehbar war. Durch die zu geringe Bestossung konnten in dieser Zeit die Alpweiden nicht mehr ausreichend geätzt werden, wodurch vor allem die Schattenseite des Rauztales weiter mit Gebüsch überwuchs und Weideland verloren ging. In der Alpversammlung des Jahres 1995 wurde die zu geringe Bestossung nochmals diskutiert und festgestellt, dass zirka 50 Stück Vieh mehr gealpt werden sollten als im vergangenen Jahr.323 Bemängelt wurde auch die Tatsache, dass einige Gampriner Landwirte ihr Vieh nicht oder nur zum Teil auf der eigenen Gemeindealpe unterbringen. Da die bereits abgeschlossenen Verträge zur Verpachtung des Gemeindebodens nicht mehr geändert werden konnten, wurde vorgeschlagen, solchen Landwirten bei der Neuverpachtung im Jahre 2003 pro Jahr einen Abzug bei der Vergabe des Bodens in Rechnung zu stellen. Von dieser Massnahme wurde offensichtlich abgesehen, weil für das Jahr 1995 die Anmeldung des Viehs zur Alpung bereits erfolgt war und solche nachträglich verfügten Abzüge wohl kaum durchsetzbar waren. In der Alpversammlung am 29. Februar 2000 wurde zur optimalen Nutzung der Alpe Rauz eine Bestossung mit etwa 200 Tieren vorgeschlagen. Entsprechend der Regelung in schweizerischen Ortsgemeinden sollten auch die Gampriner Bauern gezwungen werden, ihr Vieh auf die Gemeindealpe aufzutreiben, um künftig noch Pachtboden von der Gemeinde zu erhalten. 324 Nach dem Einspruch eines Gampriner Bauern erläuterte der Vorsteher in einem Schreiben die Umstände dieses Vorstosses und verwies auf die geplante Neuregelung der Bodenverpachtung, in der auch die Alpbestossung thematisiert werden soll.325 Im Jahre 2002 wurde in Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle von einer Arbeitsgruppe mit Landwirten ein Arbeitspapier zur Verbesserung der Bestossung und Pflege der Alpe Rauz ausgearbeitet.326 In diesem wird festgestellt, dass die knappe Bestossung der Alpe ein seit Jahren bestehendes Problem darstellt und eigentlich nur noch zwei Betriebe aus Gamprin ihr Jungvieh auf der Alpe Rauz sömmern. Als ungelöst betrachtet wird die sehr einseitige Verteilung der Pflegemassnahmen, da nach der damals bestehenden Regelung die Pflichttage von den Bauern, die die Alpe mit ihrem Vieh bestossen, übernommen werden müssen: „ausgerechnet jene Landwirte, die bereits mit der Bestossung der Alpe einen wichtigen Pflegebeitrag leisten.“327 Als problematisch wurde auch der Umstand betrachtet, dass diese Pflichttage in der Sommerzeit zu leisten sind, in der auch die grösste Belastung in den Landwirtschaftsbetrieben im Tal besteht. Mit der Ausarbeitung des Verpachtungsreglements wurden dem Alpvorstand und dem Gemeinderat folgende Vorschläge zur Verbesserung der Bestossung und Pflege der Alpe Rauz vorgelegt: Verpflichtung von Pächtern des Gemeindebodens und von auswärtigen Viehbesitzern zur Leistung von Pflichttagen, jährliche Organisation eines Pflichttages für die Bevölke- 323 GAG, Protokoll der Alpversammlung vom 20. Februar 1995 324 GAG, Protokoll der Alpversammlung vom 29. Februar 2000 325 GAG, Schreiben vom 14. April 2000 326 GAG, Arbeitspapier Bodenverpachtung Gamprin vom 12. Dezember 2002 327 GAG, Arbeitspapier Bodenverpachtung Gamprin vom 12. Dezember 2002 62


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