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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

Liechtensteiner Hoheitsgebiet befinden, gefördert. Andererseits werden die liechtensteinischen Alpen in Vorarlberg im Rahmen des Österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) zusätzlich über die Agentur Agrarmarkt Austria mit einem Förderungsbeitrag der EU (EG 1698/2005) unterstützt. Zur Sicherstellung der jährlichen Alpungsbeiträge nach Art. 6 der Alpwirtschaftsverordnung ist darauf zu achten, dass auf der Alpe Rauz der Toleranzbereich zur festgelegten Bestossungszahl von 83 GVE nicht überschritten oder unterschritten wird. Abzüge erfolgen bei den Landesbeiträgen auch, wenn die Pflegemassnahmen, wie die Weidepflege, die Weideräumung, die Koppelwirtschaft, die Düngewirtschaft oder der Unterhalt der Gebäude, der Wege und der Wasserversorgung nicht als zufriedenstellend beurteilt werden. Die oben genannten Kriterien wurden von der Alpe Rauz in den vergangen Jahren, nur mit einem halben Punkt Abzug wegen des geringen Aufwands für die Wege, erfüllt.344 Für das Jahr 2012 wurde dementsprechend vom Land Liechtenstein ein Alpungsbeitrag von 28 076 Franken ausbezahlt.345 Die Gewährung von Alpungskostenbeiträgen und die Höhe der Förderleistungen werden an eine sachgerechte und umweltschonende Bewirtschaftung, insbesondere auch an die Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Bestossung der Alpe gebunden. Franz Stadler hat aufgrund der erhobenen Nettoweidefläche die optimale Bestossungszahl mit Milchkühe beziehungsweise Grossvieheinheiten (GVE) ermittelt.346 In seinen Berechnungen für die Alpe Rauz geht er von einer durchschnittlichen Alpzeit von 95 Tagen aus. Umgerechnet auf eine Alpzeit von 100 Tagen kommt er bei der derzeitigen Bewirtschaftung auf eine Normalbestossung (Normalstoss) von 86 GVE. Aufgrund dieser Berechnung wurde die zulässige Bestossungszahl für die Alpe Rauz gemäss Verfügung vom 30. August 2010 auf 83 GVE festgelegt. 347 Seitens des Landes Vorarlberg werden für das Alppersonal die Kranken- und Sozialversicherung (Dienstbeiträge) teilweise übernommen.348 Unterstützt wird die Alpe Rauz zudem durch die Beitragszahlungen der EU, die von der Republik Österreich und dem Land Vorarlberg mitfinanziert und von der Agentur Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen des Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) zugewiesen werden.349 Während das Land Liechtenstein eine natur- und weidegerechte Pflege und damit eine reduzierte Nutzung und Bestossung der Alpen fördert, sind die Beitragszahlungen des ÖPUL auf die Bewahrung der Kulturlandschaft und der Almflächen ausgerichtet. Dadurch wird andererseits eine intensivere Nutzung der Alpweiden und eine stärkere Bestossung der Alpen induziert. Hinsichtlich des Grenzverkehrs und der damit verbundenen amtsärztlichen Kontrollen sind die Schweizer Gesetzgebung und die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU zu beachten. Der Grenzverkehr mit den lebendenden Tieren wird aufgrund des Zollvertrags durch 344 GAG, Abrechnung der Alpkostenbeiträge 2012 345 GAG, Gemeinderechnung 2012, Auszug Laufende Rechnung – Alpe Rauz 346 Stadler, Beurteilung von Alpen – Alpkartierung und Bemerkungen zur Alpe Rauz, 2007 347 GAG, Verfügung vom 30. August 2010 und Berechnung der neuen Bestossungszahl vom 19. Februar 2010 348 Zeitzeuge Reinhard Müssner am 2. Dezember 2013 349 PDF, Lebensmittelministerium: ÖPUL 2007, Agrarmarkt Austria: ÖPUL 2007 – Alpung und Behirtung sowie PDF, Landwirtschaftskammer Vorarlberg, Nationale Kofinanzierung 67


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