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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

Alpgebieten in der Schweiz für die Viehbesitzer attraktiver zu gestalten, wurde als neue Förderungsart der Alpungsbeitrag geschaffen. Damit eine ausreichende Bestossung der in der Schweiz liegenden Alpen künftig sichergestellt ist, wird ab dem Jahre 2014 der Alpungsbeitrag nur für Tiere, die auf einem anerkannten Sömmerungsbetrieb in der Schweiz gealpt werden, ausbezahlt. Diesem Ziel wird zudem Nachdruck verliehen, indem die Beiträge an die Viehbesitzer höher als bisher angesetzt werden. Der Ständerat hat sich bereits im Dezember 2012 dagegen ausgesprochen, Schweizer Bauern, die traditionsgemäss Alpen im angrenzenden Ausland zur Sömmerung ihres Viehs nutzen, weiterhin zu unterstützten.368 Bundesrat Schneider-Ammann hielt in dieser Sitzung fest, dass eine Ausdehnung der Beitragszahlungen über die Grenze hinaus der Schweizer Agrarpolitik diametral entgegenstehe und sogar kontraproduktiv wirken könnte, besonders dann, wenn die Sömmerungskosten im Ausland tiefer liegen. Nach Auskunft des Leiters der Abteilung Landwirtschaft des Amtes für Umweltschutz, Julius Ospelt, werden gegenwärtig seitens Liechtensteins mit dem Bundesamt für Landwirtschaft Gespräche geführt, damit die neue Regelung zumindest auf das Schweizer Zollgebiet ausgeweitet wird und dadurch Schweizer Bauern, die ihr Vieh auf Alpen in Liechtenstein bringen, weiterhin gefördert werden.369 Aufgrund dieser Bestimmung und der laufenden Gespräche kann aber davon ausgegangen werden, dass es künftig keine Alpungsbeiträge für Schweizer Vieh auf den liechtensteinischen Alpen in Vorarlberg geben wird und die Bestossung mit Vieh aus der Schweiz eigestellt wird. Im September 2013 wurde bei der Fleischkontrolle einer geschlachteten Kuh eines in Appenzell gelegenen Landwirtschaftbetriebs Tuberkulose mit dem Erreger M. caprae diagnostiziert. 370 Untersuchungen im Kanton St. Gallen und weitere Abklärungen mit Kontaktbetrieben legten den Verdacht nahe, dass dieser Fall mit dem in Tirol und Vorarlberg aufgetretenen Erreger beim Wild und bei Rindern in Verbindung steht.371 Die Ansteckung der Appenzeller Kuh, vermutlich über das Wild, dürfte bereits im Jahre 2011 stattgefunden haben. Zur systematischen Beobachtung der auf der Alpe Rauz gesömmerten Tiere wurden demzufolge 27 Betriebe in der Ostschweiz und in Liechtenstein unter die Kontrolle der Veterinärbehörden gestellt. Für die in Liechtenstein betroffenen Betriebe wurden die Kontrollen im Dezember 2013 wieder aufgehoben.372 Doch durch die vorsorglich angeordnete Schlachtung von Tieren, die Ungewissheit über die weiteren Massnahmen der Veterinärbehörden und dem Imageschaden, ist eine ausreichende Bestossung der Alpe Rauz für das Jahr 2014 und die weitere Zukunft nicht gesichert. 368 PDF, Protokoll zur Sitzung des Ständerats vom 12. Dezember 2012 369 Zeitzeuge Julius Ospelt am 9. Januar 2014 370 PDF, Bundesamt für Veterinärwesen, Rindertuberkulose (September 2013) 371 Vorarlberger Nachrichten vom 27. September 2013, S. A 10 sowie Liechtensteiner Vaterland vom 27. September 2013 und 10. Oktober 2013, S. 3 und Liechtensteiner Volksblatt vom 27. September 2013 372 Zeitzeugen Georg Oehri am 2. Dezember 2013 und Anton Marxer am 12. Dezember 2013 70


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