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Informationen der Gemeinde Gamprin-Bendern, Juli – Dezember 2015

FRIEDHOF Friedhofordnung Die Erweiterung des Friedhofes in Bendern zog verschiedene Änderungen in der Friedhofordnung nach sich, darunter insbesondere das Erfassen einer bisher gänzlich fehlenden Regelung bezüglich Urnenerdbestattungen. Der an die aktuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten angepasste Entwurf der Friedhofordnung wurde an der Sitzung vom 22. September 2015 der Friedhofkommission unterbreitet und in der Folge nach der Vornahme einiger zusätzlicher Anpassungen zur Genehmigung dem Gemeinderat vorgelegt, welcher diesen an der Gemeinderatssitzung vom 30. September 2015 genehmigte. Bei der Ordnung der Erdgräber hat sich nicht viel verändert. Durch die Anordnung der neuen Urnennischenwand an der nördlichen Abgrenzungsmauer sind lediglich die bisher an der Mauer situierten Erdgräber weggefallen. Die bisherige Urnennischenwand östlich der Totenkapelle bleibt bis zum Ablauf der Grabesruhe der eingebrachten Urnen bestehen; in der Regelung hat sich nichts geändert. Für die neu geschaffenen Urnengräber, welche im Nordosten des Kirchturmes situiert sind, musste eine Regelung gefunden werden. Die Abmessungen der Urnengräber sind in der Grösse analog derjenigen der bisher bereits bestehenden Kindergräber. Für die Grabsteine gilt bei den Urnengräbern die analoge Regelung wie bei den Erdgräbern – nur in kleineren Ausmassen. Bei den Urnengräbern sind nur sich selbstauflösende Urnen mit biologisch abbaubaren Naturstoffen gestattet, das heisst: Urnen aus sich im feuchten Erdreich zersetzenden Naturmaterialien wie Ton, Keramik, Holz. Nicht gestattet sind Urnen aus Naturstein, Kunststein, Kunststoff, Plastik, Metallen wie Eisen, Bronze, Zink, Kupfer, Messing etc. Das Gleiche gilt bei Urnen, die nachträglich einem Erdgrab beigegeben werden. Das Gemeinschaftsgrab ist zentral im Friedhof angelegt. Auf dem grossen Philippuskreuz können auf Wunsch Vorname, Name, Geburtsjahr und Sterbejahr aufgebracht werden. Im Gemeinschaftsgrab soll nach Möglichkeit nur die Asche eingebracht werden. Wenn die Urne ebenfalls beigegeben wird, ist auch die Vorgabe, dass eine selbstauflösende Urne gewählt wird. Bei der Urnennischenwand sind kleine und grosse Urnennischen situiert. Die Beisetzung erfolgt von Osten nach Westen zuerst in den kleinen Urnennischen. Bei späterer Beisetzung eines näheren Verwandten und bei Wunsch zur Zusammenführung der Urnen kann die östlichste freie Zweierurnennische zur Beisetzung gewählt werden. Die Zusammenführung erfolgt im Rahmen der Beisetzung der zweiten Urne. Sowohl beim Gemeinschaftgrab als auch an der nördlichen Urnennischenwand kann nur während der ersten 30 Tage nach der Beisetzung Blumenschmuck hingelegt werden. Eine zentrale Kerzennische ermöglicht es, der Verstorbenen mit dem Anbringen von Kerzen zu gedenken und so der Urnenwand in der Mitte zu einem gemeinsamen Lichtpunkt zu verhelfen. Weihwassergefässe sind regelmässig an der Wand verteilt. Die Beschriftung der Urnenplatten erfolgt einheitlich nach Vorgabe gemäss Friedhofordnung. 21


Informationen der Gemeinde Gamprin-Bendern, Juli – Dezember 2015
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