100 Jahre Alpe Rauz 37 100 Jahre Alpbewirtschaftung Hinsichtlich des Grenzverkehrs und der damit verbundenen amtsärztlichen Kontrollen sind die Schweizer Gesetzgebung und die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU zu beachten. Wie das Auftreten von Tuberkuloseerkrankungen im Herbst 2013 zeigte, besteht bei der grenzüberschreitenden Kontrolle des Alpviehs eine enge Zusammenarbeit des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen mit den zuständigen Behörden in der Schweiz und in Österreich. Die Meldung des Viehs aus den drei Herkunftsländern an die verschiedenen Ämter und Behörden in Liechtenstein, der Schweiz und in Österreich ist mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden. So müssen von den Landwirten und vom Alpmeister zur Sömmerung des Viehs verschiedene Formulare ausgefüllt werden. Im Frühjahr haben die Landwirte dem Alpmeister die Tiere für die Sömmerung in einem Formular anzumelden. Der Alpmeister berechnet aufgrund dieser Angabe die Bestossungszahl und prüft, ob die Toleranzwerte der GVE zur Beantragung der Alpkostenbeiträge seitens des Landes eingehalten werden. Für die Rinderdatenbank der Agentur Agrarmarkt Austria und als Voraussetzung für die spätere Zuteilung der Ausgleichszulage der EU und des ÖPUL ist vom Alpmeister eine Alm- und Weidemeldung für Rinder auszufüllen. Die Antragstellung für das Jahr 2013 ist infolge der laufenden Abklärungen zur Ermittlung der anrechenbaren Futterfläche noch offen. Die Grösse der Futterflächen wurde durch Luftbilder ermittelt, was in der Auswertung und der Anrechnung der nutzbaren Weideflächen sowie der entsprechenden Beitragszahlungen zu Fehleinschätzungen führte. An die Gemeindealpe Rauz wurden zwar keine Rückforderungen gestellt, doch die angerechnete Futterfläche dürfte von der AMA von etwa 300 auf weniger als 200 ha reduziert werden. Die neue Agrarpolitik der Schweiz bringt eine Änderung der Direktzahlungen sowie eine Aufhebung der Beiträge für das im Ausland gealpte Vieh mit sich. Damit eine ausreichende Bestossung der in der Schweiz liegenden Alpen künftig sichergestellt ist, wird ab dem Jahre 2014 der Alpungsbeitrag nur für Tiere, die auf einem anerkannten Sömmerungsbetrieb in der Schweiz gealpt werden, ausbezahlt. Dadurch ist fraglich, ob Vieh aus der Ostschweiz weiterhin auf der Alpe Rauz gesömmert wird. Jedenfalls kann davon ausgegangen werden, dass die Bestossung von schweizerischem Vieh auf liechtensteinischen und österreichischen Alpen deutlich abnehmen wird. Im September 2013 wurde bei der Fleischkontrolle einer geschlachteten Kuh eines in Appenzell gelegenen Landwirtschaftsbetriebs Tuberkulose mit dem Erreger M. caprae diagnostiziert. Untersuchungen im Kanton St. Gallen und weitere Abklärungen mit Kontaktbetrieben legten den Verdacht nahe, dass dieser Fall mit dem in Tirol und Vorarlberg aufgetretenen Erreger beim Wild und bei Rindern in Verbindung steht. Die Ansteckung der Appenzeller Kuh, vermutlich über das Wild, dürfte bereits im Jahre 2011 stattgefunden haben. Zur systematischen Beobachtung der auf der Alpe Rauz gesömmerten Tiere wurden demzufolge 27 Betriebe in der Ostschweiz und in Liechtenstein un- Alpauffahrt 2013, Hirt Helmut Kleber beim Posteck (Franz J. Heeb) Alpauffahrt 2013, Ankunft auf der Alpe Rauz (Franz J. Heeb)
Broschuere 100 Jahre Alpe Rauz
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