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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

rung sowie Reduktion der Alpungskosten für Gampriner Landwirte.328 Dazu wurde vorgeschlagen, den Art. 11 des Reglements über die Verpachtung von Bürger- und Gemeindeboden dahingehend zu ergänzen, dass zur Sicherstellung der Pflege und des Unterhalts der Alpe Rauz jeder Bodenpächter jährlich mindestens zwei Pflichttage zu leisten hat.329 Durch die Senkung der Alpungsbeiträge und die Verknüpfung der Verpachtung des Gemeindebodens mit dem Pflichttagereglement konnte die Bestossung der Alpe ab dem Jahre 2002 wieder erhöht werden.330 Aufgrund der markant gestiegenen Subventionsbeiträge des Landes wurde ein Vorschlag zur Reduktion der Alpungsbeiträge für die Viehbesitzer ausgearbeitet. Von der Alpversammlung und vom Gemeinderat wurden die Alpungsbeiträge folgendermassen reduziert (in Franken):331 Jahr 2001 2002 Herkunft des Viehs Gamprin FL-CH-A Gamprin FL-CH A Rinder dreijährig 98 111 30 60 30 Rinder zweijährig 70 83 25 45 30 Kälber 43 57 20 30 30 Mit dieser Reduktion lagen die Alpungsbeiträge der Alpe Rauz unter dem Durchschnitt der anderen liechtensteinischen Alpen im Inland und im benachbarten Vorarlberg. Die Alpungsbeiträge für das Vieh aus Gamprin entsprechen nominell heute jenen Geldbeträgen, wie sie im Jahre 1914 erstmals festgelegt wurden. Für das Jahr 2002 wurden ausnahmsweise die Kosten für den Viehtransport von der Gemeindealpe übernommen sowie die Beitragszahlung der Alpe an die Gemeinde von 2 000 auf 3 000 Franken erhöht.332 Der Alpungsbeitrag für das Vieh aus Vorarlberg (A) wurde gegenüber dem Vieh aus Liechtenstein reduziert, weil die betreffenden Viehbesitzer für den Transport selber aufkommen müssen. In den folgenden Jahren wurden den Viehbesitzern die Transportkosten wiederum direkt verrechnet und der Beitrag an die Gemeinde auf 2 000 Franken gesenkt. Doch die Alpungsbeiträge der Viehbesitzer wurden bei den Ansätzen des Jahres 2002 belassen.333 Trotz der starken Kürzung der Beiträge für die Bestossung konnte die Alprechnung im Jahr 2002 mit Mehreinnahmen von 6 861,50 Franken abschliessen.334 Dieses positive Ergebnis ist vor allem auf die Erhöhung des Alpungsbeitrags des Landes Liechtenstein sowie auf das Förderungsprogramm der EU, zu dem die Republik Österreich und das Land Vorarlberg zusätzliche Mittel im Rahmen des ÖPUL beitragen, zurückzuführen. Diese Fördermittel wurden im Jahre 2002 zum ersten Mal in der Höhe von 11 856 Franken ausbezahlt und in den folgenden 328 GAG, Arbeitspapier Bodenverpachtung Gamprin vom 12. Dezember 2002 329 GAG, Reglement über die Verpachtung von Bürger- und Gemeindeboden – Entwurf von 12. Dezember 2002 330 Thöni, Stuben, S. 116 331 GAG, Protokoll der Alpversammlung vom 11. April 2003 und Protokollbuch Gemeinde Gamprin 2003 332 GAG, Protokoll der Alpversammlung vom 11. April 2003 333 GAG, Protokoll der Alpversammlung vom 26. März 2012 334 GAG, Protokoll der Alpversammlung vom 11. April 2003 63


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