Im Jahre 1988 wurden gemäss Beschluss des Gemeinderats für die Viehbesitzer Pflichttage für Unterhaltsarbeiten auf der Alpe Rauz eingeführt.380 Die Kommission für Land-, Forst und Alpwirtschaft der Gemeinde stellte fest, dass auf der Alpe Rauz beträchtliche Flächen verrüft und mit Unkraut bewachsen sind und dass für den Erhalt der Weideflächen umfangreiche Unterhalts und Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind. Sie beantragte daher, dass jeder Viehbesitzer für acht Stück Vieh einen Pflichttag zu erbringen hat. Für einen Pflichttag waren acht Stunden Arbeitszeit oder als Ausgleichszahlung für nicht geleistete Arbeitseinsätze 15 Franken pro Stück Vieh beziehungsweise pro Arbeitsstunde zu erbringen. Nach heutiger Praxis sind pro Pflichttag sieben Arbeitsstunden zu leisten, für die Fahrzeit wird eine zusätzliche Stunde angerechnet.381 Damit sollten die Alpungsbeiträge für die Viehbesitzer weiterhin niedrig gehalten und die Bauern vermehrt in die Weidepflege und die Alpwirtschaft eingebunden werden. Zur Sicherstellung der Bestossung der Alpe durch das Vieh aus Gamprin sowie der Pflege und des Unterhalts der Alpe Rauz wurde im Jahre 2004 eine Neuregelung zu den Arbeitseinsätzen und zu deren Entschädigung erlassen.382 Demnach sind gemäss Art. 4 dieser Regelung Pächter von Gemeindeboden, gleichgültig ob sie mit ihrem Vieh die Alpe bestossen oder nicht, entsprechend der Pachtfläche verpflichtet, ein bis zwei Pflichttage zu leisten oder ersatzweise eine Entschädigung von 30 Franken pro nicht geleisteter Stunde zu bezahlen. Auswärtige Viehbesitzer haben nach Art. 5 pro gealptem Tier eine Pflichtstunde oder einen entsprechenden Geldbeitrag zu leisten. Damit sind alle Landwirte von Gamprin und die auswärtigen Bauern, die ihr Vieh auf der Alpe sömmern, hinsichtlich der Pflegemassnahmen für die Alpe Rauz in gleichem Masse in die Pflicht genommen. Das schwindende Interesse an der Alpe Rauz zeigte sich auch bei den Alpversammlungen. Von Amtes wegen nehmen daran der Alpmeister als Vorsitzender und die zwei weiteren Mitglieder des Alpvorstandes sowie der Vorsteher und der Gemeindekassier als Alpkassier teil. Wie aus den Protokollen der Alpversammlungen seit den Neunzigerjahren hervorgeht, nahmen an diesen Versammlungen neben dem Alpvorstand nur noch einzelne an der Alpe interessierte Gemeindebürger sowie ein bis zwei Landwirte teil. Die geringe Teilnahme der Bauern lässt sich damit erklären, dass bis zum Jahre 2000 in Gamprin noch sechs hauptberuflich geführte Landwirtschaftsbetriebe mit einer bewirtschafteten Fläche von über 20 ha verblieben waren, von denen nicht alle ihr Vieh auf der Alpe Rauz sömmerten.383 Die Alpversammlung hat mit den Statutenänderungen aus den Jahren 1982 und 1987 gegenüber der ursprünglichen Bürgerversammlung zudem an Einfluss verloren. Auch wenn der Alpmeister die Alpversammlung leitet, liegen die Vorbereitung, die Umsetzung der Vorschläge der Alpversammlung sowie die Rechnungslegung in den Händen des Gemeindevorstehers und der Gemeindeverwaltung. Die Alpversammlung hat heute eine vornehmlich beratende Funktion zur Beantragung der Alpungsbeiträge und zur Genehmigung der Alprechnung sowie zur Sanierung und Errichtung von Alpgebäuden. Die Beschlussfassung obliegt dem Gemein- 380 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 1988 381 Zeitzeuge Georg Oehri am 2. Dezember 2013 382 GAG, Pflichttagereglement auf der Alpe Rauz, 2004 383 Amt für Volkswirtschaft, Statistisches Jahrbuch 2008, Seite 228 74
Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz
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