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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

Im Jahre 1993 wurde mit der Gemeinde Klösterle ein Dienstbarkeitsvertrag zum Bau einer Abwasserleitung abgeschlossen.641 Damit sollten auch die Bergstation der Valfagehrbahn und die Ulmer Hütte an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen und die Kanalisationsleitung über das Alpgebiet verlegt werden. Der Gemeinde Klösterle wird im Vertrag das Recht eingeräumt, durch die angeführten Grundparzellen einen Kanalgraben in der Breite und Tiefe bis zu 1,5 m auszuheben. Die Gemeinde Klösterle sichert im Vertrag zu, die im Zuge der Errichtung des Kanal- und des Kabelgrabens verursachten Flurschäden und Bodenverwundungen durch Wiederbegrünung zu beheben, dies so lange, bis ein Erfolg eintritt. Im Jahre 1995 teilte der Gemeindevorsteher Donath Öhri dem Bürgermeister Erich Brunner mit, dass in der Alpversammlung die verschiedenen Bauprojekte auf der Rauz zur Sprache kamen.642 Besonders diskutiert wurde die Verlegung der Kanalisationsleitung und der Wasserleitungen für die Beschneiungsanlagen, bei der durch den Einsatz der schweren Baumaschinen beträchtliche Flurschäden entstanden und diese vertragsgemäss zu beheben seien. In der Zustimmungserklärung vom 26. Mai 1997 zum Detailprojekt der Ableitungskanäle Albona, Vallugagrat und Ulmer Hütte nach Stuben genehmigte dann die Gemeinde den Bau und die Trassenführung des Kanals gemäss den der Vereinbarung beigelegten Planübersichten.643 Unter den Bedingungen zur Zustimmung ist ausdrücklich vermerkt, dass nach Beendigung der Bauarbeiten der frühere Kulturzustand wieder herzustellen und jeder verursachte Flurschaden zu ersetzen ist. Im Dienstbarkeitsvertrag vom 1. April 1993 wird der Gemeinde Klösterle in Verbindung mit dem Bau des öffentlichen Kanalnetzes auch das Recht zugestanden, Wasser- und Stromleitungen samt oberirdischen Auslässen zu verlegen sowie Kunstschnee auf den genannten Grundparzellen aufzubringen. Mit diesem Dienstbarkeitsvertrag erteilte die Gemeinde Gamprin indirekt der Gemeinde Klösterle zusätzlich die Bewilligung zur Errichtung, zum Betrieb und zur Erneuerung einer Schneeerzeugungsanlage, eine Dienstbarkeit, die in weiterer Folge von der Valfagehrbahn beziehungsweise von der Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft in Anspruch genommen wurde. Die Erzeugung von Schnee und das Beschneien der in Anspruch genommenen Grundparzellen im Bereich der Skiabfahrten wird im Vertrag für den Zeitraum von November bis längstens Mitte April gestattet. Zur geplanten Gelände- und Pistenkorrektur bei der Bergstation der Valfagehrbahn lud Erich Brunner, Bürgermeister von Klösterle und gleichzeitig auch Vorsitzender der Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft im Jahre 1998 den Vorsteher von Gamprin, Donath Oehri, und die Mitglieder des Alpvorstands zu einer Begehung und Vorinformation ein.644 Zur Sicherheit der Skifahrer war geplant, die grössere Hügelkuppe unterhalb der Ulmer Hütte abzutragen und die daneben liegende enge Mulde aufzuschütten. Wie der Vorsteher in der Aktennotiz feststellte, würde das Alpweideland durch die Geländekorrektur in einer Gesamtfläche von 2 ha für viele Jahre nicht mehr nutzbar sein und es müsste eine entsprechende Abgeltungssumme für den mehrjährigen Nutzungsentgang eingefordert werden. 641 GAG, Dienstbarkeitsvertrag vom 1. April 1993 642 GAG, Schreiben vom 24. Februar 1995 643 GAG, Zustimmungserklärung vom 26. Mai 1997 644 GAG, Aktenvermerk zur Pistenkorrektur auf der Alpe Rauz vom 27. Juli 1998 115


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