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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

Im August 2002 befasste sich der Gemeinderat von Gamprin wiederum mit dem geplanten Geländeabtrag und den Aufschüttungen zur Verbreiterung und Verbesserung der Albona Skipiste. 652 Ein Gemeinderat sprach sich aufgrund der ständigen Veränderungen und Eingriffen in die Natur, dem schwierigen und einseitigen Vertragswerk, dem in Frage zu stellenden Nutzen und dem Abbau eingegangener Verbindlichkeiten gegen die Genehmigung der Pistenkorrektur aus. Der Gemeinderat genehmigte schliesslich die Geländeveränderungen mit Auflagen. Diese wurden über Antrag des Naturschutzbeauftragten im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft präzisiert und ergänzt.653 In der Sitzung vom 2. Juli 2003 erörterte der Gemeinderat eingehend die verschiedenen Bauvorhaben der Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft. 654 Im Schreiben vom 18. Juli 2003 informierte der Gemeindevorsteher die Skiliftgesellschaft über die Zustimmung des Gemeinderats zur Errichtung der Lawinensprenganlage Trittscharte und des Sprengmittellagers.655 Zudem erteilte die Gemeindevorstehung die Genehmigung zur Korrektur der Skipiste von der Mittelstation Albona nach Rauz und zum Einbau einer Beschneiungsanlage. Diese Zustimmung ist gemäss Beschluss des Gemeinderats an die Auflage geknüpft, dass die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft eine Konzeptstudie vorlegt, aus der verbindliche Aussagen betreffend der zukünftigen Zielsetzungen im Skigebiet Rauz, insbesondere zum Ausbau der Liftanlagen, der Infrastruktur und der Skipisten absehbar sind. Im Jahre 2003 wurde mit der Arlberger Bergbahnen AG neuerlich ein Dienstbarkeitsvertrag zum Bau der Arlenmähderbahn abgeschlossen.656 Zur weiteren Erschliessung des Arlberggebiets für den Skitourismus wurde von den Arlenmähdern oberhalb von St. Christoph zur Ulmer Hütte eine Sesselbahn errichtet und für die zugeordneten Skiabfahrten wurden Geländekorrekturen vorgenommen. Die Gemeinde Gamprin überträgt zur Errichtung der Bergstation eine Fläche von 600 m² und räumt der Skiliftgesellschaft im Vertrag unter anderem das Recht ein, eine Sesselbahn auf der Grundparzelle (Gp. 1548/1) zu errichten und zu unterhalten, Geländekorrekturen vorzunehmen, die Pisten zu präparieren sowie eine Beschneiungsanlage zu installieren.657 Die Gemeinde Gamprin erhält dafür ein jährliches Grundnutzungsentgelt von 4 000 Euro. Nach 25 Jahren entsprach die Valfagehrbahn nicht mehr den Anforderungen und so erfolgten im Jahre 2005 der Umbau der Bahn von einem Dreier- zu einem modernen Sechser-Sessellift und die Erneuerung der technischen Anlagen.658 Die Talstation der Valfagehrbahn liegt auf 1664 und die Bergstation auf 2281 m Höhe, die Streckenlänge der Seilbahn beträgt 2188 m. Die neue Valfagehrbahn wurde auf eine maximale Förderleistung ausgelegt und kann an einem Spitzentag bis 1500 Personen pro Stunde befördern. Entsprechend den Informationen des Betriebsleiters der Fremdenverkehrsgesellschaft werden in einer Wintersaison auf der Valfa- 652 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 2002 653 GAG, Bescheid vom 21. August 2003 654 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 2003 655 GAG, Schreiben vom 18. Juli 2003 656 GAG, Dienstbarkeitsvertrag vom 1. Dezember 2003 657 GAG, Bescheid vom 9. Dezember 2003 658 Homepage Seilbahntechnik 117


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