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Informationen der Gemeinde Gamprin-Bendern, Juli – Dezember 2014

GEMEINDEVERWALTUNG aufgenommen werden, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser 31 Zwei Aufnahmen ins Gemeindebürgerrecht Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes können liechtensteinische Landesbürger mit einem anderen Bürgerrecht Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte sind. Bei der Aufnahme des Antragstellers erwerben allenfalls auch seine minderjährigen liechtensteinischen Kinder das Gemeindebürgerrecht, wenn die Kinder mit Zustimmung beider Elternteile in die Aufnahme einbezogen werden. Über den Aufnahmeantrag hat der Gemeinderat zu entscheiden. Gleich zweimal hatte sich der Gemeinderat im Oktober mit Anträgen auf Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht zu befassen. An der Sitzung vom 1. Oktober 2014 wurden Angélique Hasler, geb. Hoop, Hellbock 50, Gamprin sowie ihr Sohn Jason Hasler einstimmig in den Bürgerverband der Gemeinde Gamprin aufgenommen. Am 22. Oktober 2014 stimmte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig dem Aufnahmegesuch von Karin Hasler, Eschnerstrasse 75, Bendern zu. Die Gemeindevorstehung Gamprin-Bendern gratuliert Angélique und Jason Hasler sowie Karin Hasler zum neuen Gampriner Gemeindebürgerrecht und wünscht ihnen alles Gute auf dem weiteren Lebensweg. Liechtenstein bewegt Die Initiative «Liechtenstein bewegt», die von der Regierung lanciert und vom Amt für Gesundheit umgesetzt wird, hat das Ziel, Bewegung im Alltag zu integrieren, den Menschen zu helfen, den richtigen Sport für sich zu finden und mithilfe der Internetplattform www.bewegt.li Bewegungsanbieter sowie Bewegungssuchende zu verbinden. Letztere profitieren von der einfachen Suchfunktion, verschiedenen Links zu anderen Webseiten mit Hinweisen auf Rad-, Wanderrouten und vielem mehr. Schauen Sie unter www.bewegt.li und stöbern Sie durch ein vielfältiges Angebot.


Informationen der Gemeinde Gamprin-Bendern, Juli – Dezember 2014
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