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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

Im Schreiben vom 17. Januar 1978 an die Gemeinde Gamprin kommt die damals schwierige Lage der Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft zum Ausdruck.593 In diesem ersuchte die Geschäftsführung um eine Aussprache mit den Alpvertretern von Gamprin und um die Möglichkeit, die Interessen der Stubner darzulegen. Dabei ging es nicht nur um das wirtschaftliche Überleben der Albonabahn, sondern auch um die Existenz der Gastbetriebe und Pensionen in Stuben, die damals fast ausschliesslich vom Wintertourismus abhingen.594 Wie Lorenz Hasler als Zeitzeuge berichtete, bemühte sich die Gemeinde Gamprin in Anbetracht der damals schwierigen Situation der Stubner darum, die touristische Entwicklung der Ortschaft zu unterstützen und damit die weitere Erschliessung des Arlberggebiets für den Wintertourismus nicht im Wege zu stehen.595 Am 25. Januar 1978 beriet der Gemeinderat über den eingelangten Entwurf eines Vorvertrags für einen Dienstbarkeitsvertrag, der in den wesentlichen Punkten dem bisherigen Pachtvertrag entsprach, zusätzlich aber auch den Bau und die Führung eines Restaurants vorsah.596 Gemäss Protokoll wollte der Gemeinderat aber keine Restaurants zulassen und verzichtete folglich auch auf das Angebot eines daraus resultierenden Umsatzanteils. Zur Bereitstellung von Parkplätzen wurde ein Situationsplan als ein zu integrierender Bestandteil des Vertrags verlangt. Ausserdem wurde festgehalten, dass die Vertragsverpflichtungen nicht an Dritte übertragen werden dürfen und die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft alleiniger Vertragspartner gegenüber der Gemeinde Gamprin bleibt. Am 26. März 1978 beriet der Gemeinderat erneut über den entsprechend angepassten Vorvertrag.597 In einem folgenden Schreiben informierte die Fremdenverkehrsgesellschaft, dass vom Vorvertrag Abstand genommen werden könne, da in absehbarer Zeit der Vertrag erstellt werde.598 Im August 1978 legte die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft der Gemeinde Gamprin dann einen unterfertigten Vorvertrag für einen Dienstbarkeitsvertrag für das Interessengebiet Rauz- Pfannenkopf und Rauz-Brunnenkopf zur Errichtung von Skiliftanlagen vor.599 Darin und im Verlauf weiterer Verhandlungen kam man offensichtlich vom ursprünglichen Vorvertrag ab, da die Fremdenverkehrsgesellschaft ein Angebot zum Realersatz und Tausch von Grundstücken unterbreitete. Bereits vor dem Abschluss des Tausch- und Dienstbarkeitsvertrags erklärte die Gemeinde Gamprin am 18. September 1979, dass sie nach der prinzipiell getroffenen Einigung auf Eigentumsübertragung keine Einwände zur Errichtung einer Seilbahnanlage erhebt.600 Darauf folgend legte die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft der Gemeinde Gamprin einen Entwurf zu einem Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag zur Beschlussfassung vor.601 593 GAG, Schreiben vom 17. Januar 1978 594 GAG, Schreiben vom 11. Februar 1977 595 Zeitzeuge Lorenz Hasler am 20. Juli 2013 596 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 1978 mit Beilage zum Protokoll vom 19. August 1987 597 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 1978 598 GAG, Schreiben vom 14. Juli 1978 599 GAG, Schreiben vom 17. August 1978 600 GAG, Schreiben vom 18. September 1979 601 GAG, Schreiben vom 20. September 1979 108


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