In der Sitzung vom 26. September 1979 erklärte sich der Gemeinderat einverstanden, bei entsprechendem Realersatz den erforderlichen Boden für den Bau einer Tal- und einer Bergstation für den Lift auf den Pfannenkopf im Ausmass von 1,25 ha abzutreten.602 Als Realersatz bot die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft eine Fläche von etwa 3 ha an, wovon 2,5 ha für nutzbar eigeschätzt wurden. Offensichtlich war die doppelt so grosse Nutzfläche als Realersatz und der Erwerb der begehrten Rauzmähder ausschlaggebend für die Zustimmung der Gemeindevertreter.603 Abzuklären und in den Vertrag aufzunehmen waren auf Anforderung des Gemeinderats noch: das Räumen der Alpweiden von Müll nach der Wintersaison, die Haftung für den Parkplatz und dessen Umzäunung, insbesondere im Sommerbetrieb, sowie die Kosten für die Umschreibung des Vertrags. Der Gemeindevorsteher wies im folgenden Schreiben zum Beschluss des Gemeinderats darauf hin, dass dem Vertrag eine schriftliche Zusage beizulegen sei, mit dem sich die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft verpflichtet, an die Einwohner von Gamprin Billette zum Einheimischentarif abzugeben.604 Die Fremdenverkehrsgesellschaft bestätigte postwendend, dass sie auf Dauer der vertraglich eingeräumten Dienstbarkeitsrechte die Einwohner der Gemeinde Gamprin auf den von ihrer Gesellschaft betriebenen Anlagen jeweils zum Einheimischentarif befördere.605 Zudem wurde im Schreiben bestätigt, dass diese Verpflichtungserklärung Teil des Tausch- und Dienstbarkeitsvertrags sei. Dieser Brief wurde im ausgefertigten Vertrag allerdings nicht angemerkt, ebenso finden sich im Vertragswerk keine Hinweise über eine Befristung der Dauer der vertraglich eingeräumten Dienstbarkeitsrechte. Gleichzeitig stimmte die Gemeinde Gamprin im Oktober 1979 dem Bau einer Trafostation und der Verlegung einer Hochspannungskabelleitung für die Valfagehrbahn und den Arlenmähderlift unter der Bedingung zu, dass der Kabelgraben wieder ordnungsgemäss verschlossen und alle Bodenverwundungen im Frühjahr durch Begrünung saniert werden.606 Am 5. Dezember 1979 hat der Gemeinderat den Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag zum Bau der Hauptseilbahn Valfagehr von der Rauzalpe zum Pfannenkopf sowie zur vorgesehenen Brunnenkopfbahn einstimmig gutgeheissen.607 Der Vertrag wurde am 14. Januar 1980 von der Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft gegengezeichnet.608 Die Gemeinde überlässt gemäss dem Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag der Fremdenverkehrsgesellschaft zum Zwecke der Errichtung der Stationsgebäude und der Parkplätze auf mehreren Parzellen der Alpe Rauz eine Teilfläche von insgesamt 1,25 ha. Die weitere Auswahl der Grundstücke kann im entsprechenden Ausmass im vorgesehenen Alpgebiet von der Fremdenverkehrsgesellschaft selber getroffen werden. Zur Grundbucheintragung des Vertrags ist von der Gesellschaft ein Teilungsplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, welche neuen Parzellen in das Eigentum der Skiliftgesellschaft übergehen. Im Gegenzug 602 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 1979 603 Zeitzeuge Erich Brunner am 29. August 2013 und Lorenz Hasler am 20. Juni 2013 604 GAG, Schreiben vom 27. September 1979 605 GAG, Schreiben vom 3. Oktober 1979 606 GAG, Bescheid vom 31. Oktober 1979 607 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 1979 608 GAG, Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag vom 14. Januar 1980 109
Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz
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