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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

lung der Grundparzelle 1550 im Bereich der Talstation der Valfagehrbahn erforderlich sei.625 Zur Bereinigung des Vertrags vom 14. Januar 1980 legte das Büro einen Nachtrag zur weiteren Zustimmung und allfälligen Änderung durch die Gemeinde bei. In den Sitzungen vom 22. April und 19. August 1987 stimmte der Gemeinderat dem Nachtrag und damit zusätzlichen Dienstbarkeiten zum ursprünglichen Vertrag zu.626 Die Eintragungen zum Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag vom 14. Januar 1980 und zum Nachtrag vom 17. März 1988 wurden am 6. September 1988 vom Bezirksgericht Bludenz bewilligt und im gleichen Jahr im Grundbuch eingetragen.627 Einen weiteren Aufschluss über die Vertragsverhandlungen gibt eine Notiz über ein Gespräch, das der Vorsteher von Gamprin, Lorenz Hasler, am 4. August 1987 mit dem Bürgermeister von Klösterle, Erich Brunner, und Franz Baldauf, dem Vertreter der Arlbergbahnen, geführt hat.628 Der Vorsteher gab bei diesem Gespräch seiner Enttäuschung über die Verzögerung bei der Durchführung des Vertrags von 1980 Ausdruck und stellte weitere Verhandlungen in Frage. Die Gegenseite verwies dazu auf die langen Verhandlungen mit den Grundverkehrsbehörden des Landes Vorarlberg, die vorerst den Vertrag ablehnen wollten, da der in ausländischen Besitz gehende Boden in keinem Verhältnis zu dem in österreichischen Besitz wechselnden Boden stehe. In diesem Gespräch wurden hinsichtlich eines Vertrags zum Bau der Brunnenkopfbahn und eines Bergrestaurants bei der Ulmer Hütte weitere Möglichkeiten für einen Grundstückstausch erörtert.629 Bezugnehmend auf ein Tauschangebot, das der Wirt der Ulmer Hütte dem Gemeindevorsteher unterbreitete, bekundeten der Bürgermeister und der Vertreter der Arlbergbahnen ihre Absicht, weitere Rauzmähder zu kaufen, die sie ihrerseits in einem weiteren Tauschvertrag der Gemeinde Gamprin anbieten könnten. Zur Diskussion standen die Parzellen 1483, 1484, 1485 und 1486 im Besitz von Frau Filomena Tschohl sowie die Parzelle 1482 im Besitz von Frau Sybilla Burtscher. Zudem wurde die Parzelle 1478 erwähnt, die der Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft bereits zum Kauf angeboten wurde. Die im Vertrag vom 14. Januar 1980 übertragene Grundfläche reichte der Fremdenverkehrsgesellschaft offensichtlich für die Parkplätze, die Erweiterungsbauten der Valfagehrbahn sowie die noch geplante Brunnenkopfbahn nicht aus, weshalb sie diesen zusätzlichen Grundstücktausch auf der Rauz anstrebte.630 Die Vertreter der Skiliftgesellschaften baten den Gemeindevorsteher deshalb, den diskutierten Flächentausch vornehmen zu können. Dies auch im Interesse der Einwohner von Klösterle, von denen viele an der Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft beteiligt seien.631 Im September 1987 suchte die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft um die Erteilung der Landschaftsschutzbewilligung zur Durchführung einer Geländeveränderung im Bereich der 625 GAG, Schreiben vom 9. April 1987 626 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 1987 sowie Schreiben vom 28. April 1987 627 GAG, Beschluss vom 6. September 1988 und Grundbuchauszug vom 21. März 2013 628 GAG, Kurznotiz vom 4. August 1987 629 GAG, Kurznotiz vom 4. August 1987 630 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 1987 sowie Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag vom 13. Mai 1989 631 GAG, Kurznotiz vom 4. August 1987 112


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