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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

Abfahrt der Valfagehrbahn an.632 Gleichzeitig liefen die Vorbereitungen und Vorverhandlungen zum zweiten Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag. In einem Schreiben bedankte sich der Bürgermeister von Klösterle für die ausserordentlich positive Vorverhandlung und stellte der Gemeinde Gamprin einen Auszug aus dem Kataster zur Verfügung, aus dem die produktiven und unproduktiven Flächen der zum Tausch vorgesehenen Rauzmähder ersichtlich waren.633 Er informierte auch darüber, dass wegen der langjährigen Nichtbewirtschaftung nur noch zwei Drittel der angebotenen Grundstücksflächen als produktive Flächen angesehen werden könnten. Der Gemeinderat befasste sich am 22. Februar 1989 mit diesem neuen Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Gemeinde Gamprin und der Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft. 634 Im Protokoll ist vermerkt, dass die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft zum Bau eines Skilifts und eines Bergrestaurants Boden von der Gemeinde Gamprin benötigt und als Gegenleistung mehr nutzbares Land in der Nähe der Alpgebäude erhält. Im Protokoll zu dieser Sitzung sind keine Hinweise enthalten, ob und wie weit sich der Gemeinderat auch mit den einzuräumenden Dienstbarkeiten und den weiteren Folgen des Vertrags auseinandergesetzt hat. Der Gemeinderat stimmte dem vorgesehenen Bodentausch zu und genehmigt den vorliegenden Entwurf des Tausch- und Dienstbarkeitsvertrags einstimmig. Am 8. März 1989 wurde der Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag nochmals im Gemeinderat behandelt. Dabei wurde eine Abklärung verlangt, wie viele Quellen gefasst werden können und wie viel Wasser diese liefern.635 Vor Abschluss des Vertrags übermittelte die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft der Gemeinde Gamprin eine Urkunde samt den Planauszügen, in der die Vermessung der Bergstation der Valfagehrbahn richtiggestellt wird.636 Diese Richtigstellungsurkunde wurde zur Bereinigung der Grundbucheintragung auch von der Gemeinde gegengezeichnet.637 Im unterzeichneten Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag vom 13. Mai 1989 überlässt die Gemeinde von den ihr gehörenden Grundstücken im Skigebiet Valfagehr und Albona zur Errichtung der Stationsgebäude, der Parkplätze, eines Restaurants und anderer dazu erforderlichen Anlagen eine Grundfläche von insgesamt bis zu 2 ha.638 Die Auswahl der örtlichen Lage der auszulösenden Grundstücksparzellen und Teilflächen kann gemäss diesem Vertrag wie beim Vertrag von 1980 durch die Fremdenverkehrsgesellschaft vorgenommen werden. Im Gegenzug überlässt die Fremdenverkehrsgesellschaft der Gemeinde Gamprin die inzwischen erworbenen Grundstücke (Gp.1483, 1484, 1485 und 1486) oberhalb des Valfagehrbachs im Gesamtausmass von 9,3 ha. Von dieser Gesamtfläche wurde im Vertrag eine Teilfläche von 3,1 ha als unproduktiv bewertet. 632 GAG, Kundmachung vom 15. September 1987 und Planbeilage vom 7. September 1987 633 GAG, Schreiben vom 6. Februar 1989 634 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 1989 635 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 1989 636 GAG, Schreiben vom 19. April 1989 637 GAG, Richtigstellungsurkunde vom 13. März 1989, unterzeichnet am 19. April 1989 638 GAG, Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag vom 13. Mai 1989 113


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