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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

Damit trat die Gemeinde Gamprin in den Tausch- und Dienstbarkeitsverträgen von 1980 und 1989 insgesamt 3,25 ha ihres Alpgebiets an die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft zur freien Auswahl ab. Im Gegenzug erhielt die Gemeinde Gamprin von der Gesellschaft Rauzmähder im Ausmass von insgesamt 11,9 ha. Der Gemeinde Gamprin wurden die eingetauschten Parzellen im Grundbuch umgehend als Eigentum übertragen, doch die Auslösung und Eigentumsübertragung der vertraglich zugesicherten Grundstücksfläche für die Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft ist bis heute noch nicht abgeschlossen worden. Es konnte im Rahmen dieser Arbeit nicht vollständig eruiert werden, welche Parzellen von der Skiliftgesellschaft ausgelöst und noch im Grundbuch einzutragen sind. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, welche Restfläche von den vereinbarten 3,25 ha noch von der Gemeinde abzutreten ist. Im Vertrag des Jahres 1989 räumt die Gemeinde der Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft folgende Dienstbarkeiten ein: das Recht zum Bau von Zugangs- und Zufahrtswegen zum Parkplatz bei den Alpgebäuden der Rauz, die Ausführung von Zugangs- und Zufahrtswegen zu den Brücken über die Arlbergstrasse, weiter das Recht zur Errichtung von Ver- und Entsorgungsanlagen für das auszuführende Restaurant, konkret die Errichtung einer Materialseilbahn, die Verlegung von Strom- und Telefonleitungen sowie von Wasser- und Abwasseranlagen. Auch das Recht zum Betreten und Befahren des Alpgebiets Rauz wird gewährt. Schliesslich erhält die Fremdenverkehrsgesellschaft auch das Recht zur Quellfassung auf den Gp. 1547/1 und 1548/1 und zur Ableitung des Wassers über die Parzellen der Gemeinde Gamprin. Im Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag vom 13. Mai 1998 wird ebenfalls festgehalten, dass im Falle von Geländekorrekturen vor deren Durchführung das Einverständnis der Gemeinde einzuholen ist und nach Abschluss der Erdbewegungen die entstandenen Bodenverwundungen zu begrünen sind. Bei einem allfälligen Sommerbetrieb der Seilbahnanlage verpflichtet sich die Fremdenverkehrsgesellschaft zur Vermeidung von Schäden an den Anlagen der Alpe und an Objekten von Dritten, dass diese eingezäunt und gesichert werden. Ebenso sind die Parkplätze zu umzäunen. Die Skiliftgesellschaft sichert im Vertrag auch zu, nach der Schneeschmelze die von Fahrgästen herrührenden Abfälle alljährlich im Frühjahr zu beseitigen. Im Jahre 1989 räumte die Gemeinde Gamprin der Bundesstrassenverwaltung des Landes Vorarlberg das Recht ein, vom Parkplatz der Valfagehrbahn aus eine Lawinensprengseilbahn in das Valfagehrgebiet zu errichten.639 Zum Schutz der Skifahrer vor Lawinenabgängen wurde in einem Nachtrag zum Tauschvertrag des Jahres 1980 am 9. September 1993 mit der Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft ein weiterer Vertrag abgeschlossen.640 Darin wurde der Gesellschaft im Valfagehrkar (Gp. 1548/1) das Recht zur Errichtung, zum Betrieb und zur Erneuerung der Lawinensprengseilbahn Pfannenkopf gewährt. Damit verbunden waren die für den Bau von Seilbahnanlagen grundbücherliche Eintragung der Dienstbarkeiten sowie das Recht, durch Sprengungen gezielt Lawinen auszulösen. 639 GAG, Dienstbarkeitsvertrag vom 27. Februar 1989 640 GAG, Nachtrag vom 6. September 1993 114


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