Damit ist nicht nur die Sömmerung des liechtensteinischen Viehs in Vorarlberg auf unbestimmte Zeit eingestellt, sondern auch die künftige Bestossung und Bewirtschaftung der Alpe Rauz gefährdet. Die betroffenen Alpen und Gemeinden haben im Schreiben vom 21. Januar 2014 an die Regierung darauf reagiert und um agrarpolitische Massnahmen zur Überbrückung der Bestossung der Alpen ersucht.732 Auch wenn es kurzfristig gelingt, den Alpbetrieb bis zur Eindämmung der Übertragung des Tuberkuloseerregers aufrecht zu erhalten, wird es längerfristig schwierig sein, eine ausreichende Bestossung der Alpe Rauz sicherzustellen. Die weitere Entwicklung und die damit verbundenen Auswirkungen konnten durch den Abschluss dieser Arbeit nicht weiter verfolgt werden. Sicherlich wird damit ein neues Kapitel in der Geschichte der Alpe Rauz aufgeschlagen. 8.2. Gewährleistung der Alpbewirtschaftung Die Bewirtschaftung und Wirtschaftlichkeit der Alpe Rauz spiegeln sich in den Alprechnungen sowie in den Rechnungen der Gemeinde Gamprin wider. Bis in die Achtzigerjahre weist die Alprechnung ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Durch die seither gewährten Alpungsbeiträge des Landes Liechtenstein sowie der EU, der Republik Österreich und des Landes Vorarlberg schliesst die Alprechnung mit einem positiven Ergebnis ab, sodass in der Alpkassa Rücklagen gebildet werden konnten. Die Gemeinderechnungen zur Alpe Rauz schliessen in den Jahren, in denen keine erhöhten Ausgaben für den Unterhalt der Gebäude erforderlich waren, eher positiv ab. Ein negativer Saldo ergab sich allerdings in jenen Jahren, in denen die Sanierungen der Alpgebäude ausgeführt wurden. Aufgrund von Beschwerden der EU-Behörden wurden in den vergangen Jahren von der Agentur Agrarmarkt Austria Kontrollen zur Grösse der beweideten Alpflächen durchgeführt, die, wie bei anderen Alpen in Vorarlberg, auch bei der Alpe Rauz zu einer Korrektur der anrechenbaren Alpfutterfläche und infolge zu einer Herabsetzung der Beitragszahlungen führte. 733 Damit ist für die kommenden Jahre mit niedrigeren Förderbeiträgen seitens der EU im Rahmen des ÖPUL zu rechnen. Die Alpkostenbeiträge und die Subventionen für Gebäude des Landes Liechtenstein sind auf gleichem Niveau geblieben. Solange die gesetzliche Gleichbehandlung der liechtensteinischen Alpen in Vorarlberg und der liechtensteinischen Alpen im Oberland gewahrt bleibt und keine weiteren Sparmassnahmen eine Kürzung der Alpungsbeiträge mit sich bringen, kann weiterhin von den gegenwärtig gewährten Unterstützungsleistungen des Landes Liechtenstein ausgegangen werden. Andererseits sollte an dieser Stelle auch die Frage bedacht werden, ob und wie lange das Land Liechtenstein und die Gemeinde Gamprin überhaupt bereit sind, die Alpen im benachbarten Ausland weiterhin mit öffentlichen Mitteln seitens des Landes Liechtenstein und der Gemeinde zu unterstützen. Früher oder später wird die Gemeinde Gamprin zudem vor die Frage gestellt sein, ob der Verwaltungs- und Investitionsaufwand für die Alpe Rauz weiterhin wirtschaftlich und politisch zu rechtfertigen sind und nicht Lösungen zu einer selbsttragenden Bewirtschaftung der Alpe Rauz angestrebt werden sollen. Schliesslich bleibt die Frage, ob die 732 GAG, Schreiben vom 21. Januar 2014 der Liechtensteinischen Eigenalpen in Vorarlberg 733 GAG, Schreiben vom 16. Oktober 2012 165
Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz
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