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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

Alpe Rauz wie bisher weitergeführt oder der Alpbetrieb aufgegeben wird. Im letztgenannten Fall bleibt die Option, die Alpe als eiserne Reserve zu halten oder zu verkaufen. 8.3. Schutz der Alp- und Naturlandschaft Wie in der vorliegenden Arbeit dargestellt wird, sind auf der Alpe Rauz seit dem Zweiten Weltkrieg eine Vielzahl baulicher Vorhaben von privater und öffentlicher Hand verwirklicht worden. Mit diesen Eingriffen in die Alp- und Naturlandschaft und deren Folgen stellt sich zunehmend die Frage, ob und wie weit die Alpe Rauz vor weiteren baulichen Vorhaben und Belastungen geschützt werden kann. Noch sind aber weitere Projekte geplant: die Verlegung der Arlbergstrasse, die Errichtung einer Schuttdeponie beim Steinbruch, der Bau der Brunnenkopfbahn und des Verbindungsliftes ins Skigebiet Zürs. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18. November 2013 den Vertrag zur Grundablöse für die Neutrassierung der Arlbergstrasse vom Posteck bis zur Flexenstrasse mit dem Land Vorarlberg zur Kenntnis genommen und zur Unterzeichnung durch den Vorsteher freigegeben.734 Mit dem Bau der Strasse soll im Jahre 2014 begonnen werden und der Bauabschnitt soll im Jahre 2017 fertiggestellt sein. Gleichzeitig ist die Sanierung des Arlbergstrassentunnels vorgesehen, die in den Jahren 2015 bis 2017 zu einer Totalsperre des Tunnels und zur Umleitung des Verkehrs über den Arlbergpass führen wird.735 Damit kommt auf den Alpbetrieb eine zusätzliche Verkehrsbelastung zu. Gemäss Bescheid vom 26. Juli 2013 hat die Gemeinde Gamprin die Zustimmung zur Errichtung der Deponie beim Steinbruch der Alpe Rauz gegeben.736 Zur Errichtung und zur Betreuung der Deponie werden von den Sachverständigen und Ämtern des Landes Vorarlberg umfangreiche Vorschreibungen und Auflagen erteilt. Durch den Transport des Schutts und den Betrieb der Deponie werden zusätzliche Behinderungen für den Alpbetrieb und Belastungen für die Natur entstehen. Die Erfüllung der Auflagen hat die Baufirma im Einvernehmen mit der Gemeinde Gamprin sicherzustellen. Doch falls die Baufirma aufgelöst wird, trägt die Gemeinde Gamprin längerfristig damit nicht nur ein bauliches, sondern auch ein wirtschaftliches Restrisiko. Der Bau der Brunnenkopfbahn mit der vorgesehenen Talstation östlich des VKW-Gebäudes wurde bis heute noch nicht verwirklicht. Daher kam es bislang auch nicht zu einer Abschlussvereinbarung zu den Tauschverträgen der Achtzigerjahre. Wie Dietmar Tschohl, Bürgermeister von Klösterle und Geschäftsführer der Stubner Fremdenverkehrsgesellschaft in einem Gespräch mitteilte, steht inzwischen noch ein weiterer Skilift zur Verbindung des Skigebiets Rauz mit Zürs in Planung. Dazu traf im Herbst 2013 ein Feststellungsbescheid von den zuständigen Behörden ein, demzufolge keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei.737 734 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 2012 735 PDF, Vorarlberg Online: Arlbergtunnel Sanierung 736 GAG. Bescheid vom 26. Juli 2013 737 Zeitzeuge Dietmar Tschohl am 20. Juni 2013 und nachträgliches E-Mail vom 28. Februar 2014 166


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