Im Rahmen der Alpteilung und der Übertragung der Parzellen des Rauztales wurde auch die Grenze auf der Schattenseite im Gebiet der Stubigeralpe festgelegt. Gemäss der vertraglich festgelegten Linie (A – B) verläuft die Grenze zwischen der Alpe Rauz und Alpe Stuben seither gradlinig von der Felsinschrift beim Rauztobel zum Markstein, der zwischen dem Spielhahnenkopf und der heutigen Mittelstation der Albonabahn liegt und auch einen Grenzpunkt zur Alpe Albona bildet.188 Der weitere Grenzverlauf oberhalb der Serpentinen der Arlbergstrasse ergab sich nach einer festgelegten Linie (C – D) entsprechend der vertraglichen Zuteilung der Parzellen. Die drei Hauptbesitzer, die mit ihren 91 ¾ Weiderechten zu 47,9 Prozent an der früheren Alpe Stuben beteiligt waren, erhielten mit 5,84 km² einen relativ grösseren Flächenanteil von 49,6 Prozent, mussten sich aber mit einer geringeren Weidefläche auf der Hochalpe Rauz gegenüber der Voralpe Stuben zufrieden geben. Die Alpe Rauz weist grössere, für die Beweidung nicht nutzbare Flächen aus. Es sind dies die mit Felsschrofen und Schuttkegeln durchsetzten Gebiete des Valfagehrkars, Gemstäli, Geissschrofens und des Schrofens unterhalb des Pfannenkopfs sowie die bereits damals mit Sträuchern und Latschen überwachsenen Gebiete der Schattenseite des Rauztals. In den Schlussbestimmungen der Teilungsurkunde wurde auch festgehalten, dass mit dieser Urkunde jede Berechtigung der Eigentümer der Alpe Rauz zur Ausübung eines Schneefluchtrechts auf das Gebiet der Alpe Stuben erloschen ist. In der Teilungsurkunde wurde zudem vereinbart, dass die von der k.k. Strassenmeisterei genutzten Schottergruben in den Besitz der Alpe Rauz übergehen. Der Jagdpachtzins wird in der Urkunde entsprechend der zugewiesenen Fläche zwischen den beiden Alpen aufgeteilt, wobei den „kontrahierenden Eigentümergruppen“ frei gestellt wird, später eine Eigenjagd auf ihrem Alpgebiet zu vergeben. Vergleicht man die nutzbaren Weideflächen der Alpen Stuben und Rauz, so ist aus heutiger Sicht die Aufteilung der Alpe Stuben für die drei Hauptbesitzer und die Gemeinde Gamprin als Rechtsnachfolgerin als nachteilig zu beurteilen. Die drei Hauptbesitzer standen finanziell und zeitlich unter Druck und waren am unverzüglichen Verkauf der Alpe interessiert. Die Gruppe der anderen 23 Miteigentümer aus Stuben stand nicht unter diesem Verhandlungsdruck und befand sich offensichtlich in einer stärkeren Position. Zudem konnte die Gemeinde Gamprin auf den Ausgang der Verhandlungen und die Aufteilung der früheren Alpe Stuben kaum Einfluss nehmen, weil im Vorvertrag keine Vereinbarung zur Fläche der gekauften Alpe Rauz getroffen worden war. 3.3. Abschluss der Kaufverträge Obwohl im Vorvertrag vom Februar 1914 der Verkäufer versprach, den Kaufvertrag innert 14 Tagen der Gemeinde zu überreichen, kam es erst im August 1915 zur Unterzeichnung der Kaufverträge. Die Abwicklung der Rechtsgeschäfte zum Kauf der Alpe Rauz wurde dem Rechtsanwalt und damaligen Bürgermeister von Bludenz, Andreas Konzett, übertragen. Im 188 Abbildung 2.9 und 2.15 36
Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz
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