Nach der Eröffnung der Arlbergbahn war ein Teil der Bevölkerung von Stuben abgewandert. Dadurch ging vermutlich auch die Bestossung der Alpe Stuben mit dem Vieh aus der Ortschaft zurück, womit auch das Interesse der verbliebenen Weiderechtsbesitzer am Hochalpengebiet Rauz gesunken sein dürfte. Die verbliebenen Bauernfamilien in Stuben hatten aufgrund des Ausfalls des Transitverkehrs über den Arlberg ebenfalls mit finanziellen Einbussen zu kämpfen. Sie waren deshalb wohl kaum in der Lage, die Weiderechte der Hauptbesitzer zu dem Preis zu erwerben, wie dieser im Vorvertrag mit der Gemeinde Gamprin ausgehandelt worden war. Es gibt in den Dokumenten im Gemeindearchiv Gamprin keine Hinweise, ob Vertreter der Gemeinde Gamprin in die Verhandlungen zur Teilung der Alpe Stuben einbezogen wurden. Im Archiv der Alpgenossenschaft Stuben waren keine Unterlagen zur Teilung der Alpe Stuben vorhanden, vor allem fehlt die Teilungsurkunde des Jahres 1915. Die Tatsache, dass vor 100 Jahren die Alpen Stuben und Rauz zusammen gehörten, ist, wie die Gespräche mit den Alpvertretern ergeben haben, in Stuben offensichtlich in Vergessenheit geraten.184 Auch seitens der Gemeinde Klösterle waren keine Dokumente zur Teilung der Alpen oder weitere relevante Unterlagen zur Alpe Rauz verfügbar. Der Gemeinderat beschäftigte sich gemäss dem Protokollbuch der Gemeinde Gamprin im ersten Jahr mit der Bestellung des Alpmeisters und des Alpausschusses, der Festlegung der Alplöhne sowie mit einer Vorauszahlung an die Verkäufer. Als absehbar wurde, dass sich der Abschluss der Kaufverträge verzögert, traten die Verkäufer mit dem Vorschlag einer Vorauszahlung als auch mit einem Ansuchen um eine Zinserhöhung an den Gemeinderat heran. Der Gemeinderat beschloss am 14. Januar 1915, der inzwischen abgemachten Vorauszahlung von 10 000 Kronen zuzustimmen und beim vertraglich vereinbarten Zinssatz von 3 ½ Prozent zu bleiben und lehnte damit eine nachträgliche Zinserhöhung ab.185 Ein Jahr nach der Ausfertigung des Vorvertrags wurde am 8. Februar 1915 die Teilungsurkunde der Alpe Stuben von allen Weiderechtsbesitzern beziehungsweise deren Rechtsvertretern unterzeichnet.186 Die umfangreiche Teilungsurkunde verdeutlicht, wie komplex sich die Klärung der bestehenden Anteils- und Miteigentumsrechte gestaltete, wie schwierig die internen Verhandlungen zwischen den vielen und unterschiedlichen Interessensvertretern waren und wie anspruchsvoll die rechtliche Ausfertigung der Vertragsurkunden gewesen ist. Die Miteigentümer vereinbarten in der Teilungsurkunde, dass die Fläche des gemeinschaftlichen Grundbesitzes der bisherigen Alpe Stuben von insgesamt 1177 ha, 80 ar und 60 m² zwischen den beiden Interessengruppen folgendermassen aufgeteilt wird:187 Die drei Hauptbesitzer aus den Familien Fritz, Schuler und Gantner mit 91 ¾ Weiderechten erhielten das Alpgebiet Valfagehr und Rauztal mit einer Fläche von 583 ha, 88 ar und 50 m² zugesprochen. Den weiteren 23 Besitzern der 99 ¾ Weiderechte verblieb als Rest des Alpgebiets Stuben eine Fläche von 593 ha, 92 ar und 10 m². 184 Zeitzeugen Roland Walch und Martin Wolf am 29. August 2013 sowie Rudolf Mathies am 31. Juli 2013 185 GAG, Protokollbuch Gemeinde Gamprin 1888 bis 1924 186 GAG, Teilungsurkunde der Alpe Stuben vom 8. Februar 1915 sowie Abbildung 5.7 187 GAG, Teilungsurkunde der Alpe Stuben vom 8. Februar 1915 sowie Abbildung 5.7 35
Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz
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