Für die Rinderdatenbank der Agentur Agrarmarkt Austria und als Voraussetzung für die spätere Zuteilung der Ausgleichszulage der EU ist vom Alpmeister eine Alm/Weidemeldung für Rinder auszufüllen, in der für jedes Stück Vieh die Nummer der Ohrenmarke und die Sömmerungszeit vermerkt ist.358 Zur Beantragung der Ausgleichszulagen ist zudem der Mehrfachantrag Flächen an die AMA zu stellen.359 Die Antragstellung für das Jahr 2013 ist infolge der laufenden Abklärungen zur Ermittlung der anrechenbaren Futterfläche noch offen. Aufgrund von Beschwerden der EU-Behörden wurden in den vergangenen Jahren von der AMA Kontrollen durchgeführt, die auch bei der Alpe Rauz zu einer Korrektur der anrechenbaren Alpfutterfläche führten.360 Diese Abklärungen, Begehungen und Verhandlungen mit den österreichischen Behörden werden gegenwärtig vom Baubüro der Gemeinde Gamprin wahrgenommen. Die Grösse der Futterflächen wurde durch Luftbilder ermittelt, was in der Auswertung und der Anrechnung der nutzbaren Weideflächen sowie der entsprechenden Beitragszahlungen zu Fehleinschätzungen führte und die Schwächen dieses Messsystems aufzeigte.361 In Vorarlberg wurden etwa 500 Alpbauern mit Rückforderungen der AMA konfrontiert, 300 Alpbauern erhielten zusätzlich noch einen Strafbescheid zugestellt.362 An die Gemeindealpe Rauz wurden zwar keine Rückforderungen gestellt, doch die angerechnete Futterfläche dürften von etwa 300 auf weniger als 200 ha reduziert werden.363 Damit könnten sich die Beitragszahlungen der EU, die im Jahre 2011 noch umgerechnet 13 428 Franken betrugen, entsprechend vermindern. 364 Wie bereits ausgeführt, ist zur Beantragung des Alpungsbeitrags des Landes Liechtenstein dem bisherigen Landwirtschaftsamt, das seit dem Jahre 2013 in das Amt für Umwelt integriert ist, die Bestossung der Alpe Rauz zu melden.365 Über die Vergabe der Zuschläge entscheidet die Landesalpenkommission aufgrund der Bewertung der Pflegemassnahmen.366 Für die Alpwirtschaft relevant sind insbesondere auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der Infrastruktur. Zur Errichtung und Sanierung der Gebäude und Anlagen erhält die Alpe Rauz nur vom Land Liechtenstein finanzielle Zuschüsse. Vom Land Vorarlberg werden dazu keine Subventionen gewährt. Auf die projektbezogene Förderung der Alpinfrastruktur wird im Abschnitt über den Bau von Alpgebäuden speziell eingegangen. Die Agrarpolitik 2014-2017 der Schweiz bringt eine Änderung der Direktzahlungsverordnung und eine Aufhebung der Beiträge für das im Ausland gealpte Vieh mit sich.367 Bisher wurde einem Betrieb in der Schweiz ein Alpungszuschlag gewährt, auch wenn die Tiere auf benachbarten ausländischen Alpen gesömmert wurden. Um die Alpung von Tieren auf 358 GAG, Agrarmarkt Austria, Informationsblatt zur Alm/Weidemeldung Rinder 2013 mit Formular zur Alm/Weidemeldung Rinder für das Jahr 2013 sowie Homepage Agrarmarkt Austria (ama.at) 359 GAG, Agrarmarkt Austria, Alpe Rauz – Liste Futterflächen von 2009 bis 2013 360 GAG, Schreiben vom 16. Oktober 2012 361 Vorarlberger Nachrichten vom 27. September 2013 362 Vorarlberger Nachrichten vom 9. Oktober 2013 363 GAG, Agrarmarkt Austria, Alpe Rauz – Futterflächen von 2009 bis 2013, Schreiben vom 10. Oktober 2013 364 Gemeinderechnung 2012, Auszug Laufende Rechnung - Alpe Rauz 365 Homepage Amt für Umwelt, Abteilung Landwirtschaft (llv.li) 366 GAG, Vergebene Zuschläge Alpe Rauz vom 22. November 2011 367 PDF, Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV) vom 23. Oktober 2013 69
Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz
To see the actual publication please follow the link above