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Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz

Dem Alpausschuss und dem Alpmeister wurden gemäss § 8 der Statuten folgende Pflichten übertragen:397 „Ordentliche Alpbedienstete als Senn und Hirten frühzeitig zu dingen, Zäune, Wege und Wasserleitungen in gehörigem Zustand zu erhalten, den Auftrieb und den Abtrieb zur rechten Zeit zu bestimmen und zu sorgen, dass die notwendigen Arbeiten auf der Alpe durchgeführt werden. Ferner müssen die Ausschussmitglieder während der Alpzeit die Alpe einmal einzeln besichtigen und über das Befinden des Viehs sowie über das Verhalten des Alppersonals innert zwei Tagen nach ihrer Rückkehr dem Ortsvorsteher Bericht erstatten.“ Nach den ersten Statuten zählten zu den Aufgaben des Alpmeisters: Das aufzutreibende Vieh zu verzeichnen, für den Abtransport und die Verteilung der Molke zu sorgen und die Alpbediensteten zu Fleiss, Reinlichkeit und Ordnung anzuhalten.398 Dem Alpmeister und den Ausschussmitgliedern werden in den Statuten ein entsprechender Taglohn und die Rückvergütung der Barauslagen zugesichert. Der Alpmeister soll zusätzlich ein Honorar für den Einzug der Alpbeiträge und die Rechnungslegung erhalten. In der Statutenänderung vom 18. Februar 1987 wurden die Aufgaben des Alpvorstands und des Alpmeisters im Art. 6 und 7 neu beschrieben. 399 Dem Alpmeister wurde darin mehr Verantwortung zur Leitung, Organisation und Durchführung der Viehsömmerung übertragen. Zur Entlastung des Alpmeisters ist seither der Alpkassier sowohl für die Besorgung der Ausgaben und Einzüge als auch für die Erstellung der Alprechnung zuständig. Auf den Gemeindevorsteher und die Gemeindeverwaltung kamen seit den Sechzigerjahren bezüglich der Alpe Rauz zusätzliche Aufgaben zu. Wie aus den vielen Vertragsabschlüssen ersichtlich ist, waren vor allem die Gemeindevorsteher gefordert, die Anliegen und Interessen der Gemeinde gegenüber den verschiedenen Behörden und den Interessenspartnern zu vertreten. Der Gemeinderat war zu den verschiedenen Geschäften in die Beschlussfassung miteinzubeziehen, wobei die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen zur Antragstellung und Beschlussfassung einzuhalten waren. Da im Laufe der Zeit im Gemeinderat und in der Verwaltung kaum noch Personen mit landwirtschaftlichen Erfahrungen vertreten waren, wurden die gegenseitige Information, die Abstimmung der Entscheidungen und die Koordination der laufenden Aufgaben mit dem Alpmeister und Alpvorstand immer wichtiger. Mit dem Strukturwandel und der Intensivierung der Landwirtschaft wurde es seit den Sechzigerjahren für die verbleibenden Bauern immer schwieriger, die erforderliche Zeit zur Führung und zum Unterhalt der Alpe aufzuwenden. Ganz besonders im Sommer zur Hauptsaison musste der Alpmeister die Arbeit zu Hause oft stehen und liegen lassen. Der frühere Alpmeister Franz Oehri drückte es im Herbst 2012 in einem Telefongespräch folgendermassen aus: „Man hat damals viel ‚verzwängen‘ müssen. Oft musste man am Abend noch auf die Rauz fahren, um nach dem Rechten zu sehen.“400 Probleme bereiteten in den Neunzigerjahren die Besetzung des Alpvorstands und die Wahl des Alpmeisters. Im Jahre 1995 wurde von der statutarisch vorgesehenen Wahl des Alpvor- 397 GAG, Statuten der Alpe Rauz vom 21. Dezember 1916 398 GAG, Statuten der Alpe Rauz vom 21. Dezember 1916 399 GAG, Statutenänderung vom 18. Februar 1987 400 Zeitzeuge Franz Oehri im Herbst 2013 77


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