Schreiben an die Vorarlberger Landesregierung und das Landesstrassenbauamt die Erschwerung der Bewirtschaftung durch die Neuanlage der Arlbergstrasse vortrug.529 Die neue Strassenführung der Arlbergstrasse wurde ohne Einwilligung der Gemeinde Gamprin durch das Voralpgebiet oberhalb von Stuben ausgesteckt.530 Da die Bauarbeiten teils vergeben waren und eine Baubaracke aufgestellt wurde, dürften die Erinnerungen an die Zwangsabgabe von Alpweiden vor dem Zweiten Weltkrieg wieder wach geworden sein. Durch den projektierten Ausbau der Stubner Rampe und der Serpentinen waren die Bewirtschaftung der Restflächen im Voralpgebiet und eine letzte Schneefluchtmöglichkeit in Frage gestellt. Entsprechend einem Vorschlag der Landwirtschaftlichen Beratungsstelle, dem späteren Landwirtschaftsamt Liechtensteins, konnte ein Kompromiss zur Bodenauslösung gefunden werden.531 In einem Schreiben wird für die Ablöse der Grundstücksfläche von 8 500 m² eine Summe von 21 250 Schilling vorgeschlagen. Zur Berechnung des Ausfalls der Schneeflucht und der Weidenutzung wird davon ausgegangen, dass die Alpe Rauz mit 105 Kuheinheiten bestossen wird und durch den Entfall der für den Strassenbau benötigten Fläche ein Futterverlust für 35 Kuheinheiten während drei Tagen im Jahr entsteht. Bei einem Heubedarf von acht Kilogramm Heu pro Tag und Kuheinheit wird der jährliche Weideausfall mit 840 Kilogramm Heu beziffert. Dem damaligen Preis von einem Schilling pro Kilogramm Heu entsprechend kommt die Landwirtschaftliche Beratungsstelle auf den kapitalisierten Betrag von 22 000 Schilling, die als pauschale Summe für den Weideausfall veranschlagt wird. Die Gemeinde Gamprin verlangte einen entsprechenden Realersatz und schlug für den Fall, dass ein Tausch nicht möglich sein sollte, vor, der Alpe Rauz ein Schneefluchtrecht auf der Alpe Stuben einzuräumen und eine pauschale Abfindung für den Weideverlust zu bezahlen. Aus weiteren Schreiben der Gemeindevorstehung geht hervor, dass sich Gamprin schliesslich mit einer pauschalen Entschädigung von 50 000 Schilling einverstanden erklärte, unter Vorbehalt weiterer Bodenkäufe in der Umgebung der Alpe sowie einem Schneefluchtrecht.532 Im Jahre 1962 konnte die ausgebaute Stubner Rampe mit den fünf Kehren dem Verkehr übergeben werden und im Jahre 1963 war die Umfahrung der engen Ortsdurchfahrt von Stuben fertig gestellt.533 Damit war die Arlbergstrasse für den Autoverkehr zwar entsprechend ausgebaut, doch der zunehmende Lastwagenverkehr führte in der Hauptreisezeit immer wieder zu schweren Behinderungen. Im Jahre 1952 wurde der in den Dreissigerjahren begonnene Ausbau der Flexenstrasse vorläufig abgeschlossen. Doch auch in den folgenden Jahren und bis heute erfolgten immer wieder neue Ausbauten.534 So waren während der Sechziger- und Siebzigerjahre weitere Sicherungsmassnahmen in der Felsengalerie und eine Tieferlegung der Fahrbahn erforderlich. 529 LI LA, Schreiben vom 5. Juli 1958 und 19. Juli 1958 530 LI LA, Schreiben vom 20. August 1958 und 27. Dezember 1958 531 LI LA, Schreiben vom 29. April 1959 532 LI LA, Schreiben vom 20. August 1958 und 27. Dezember 1958 533 Amt der Vorarlberger Landesregierung, Ausbau der Strassen Vorarlbergs, S. 93 534 Amt der Vorarlberger Landesregierung, Ausbau der Strassen Vorarlbergs, S. 100 ff 98
Dokumentation 100 Jahre Alpe Rauz
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